Projektsteuerungs- und Projektentwicklungsleistungen für den Neubau des Gymnasiums Poing

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Ebersberg schreibt Projektsteuerungs- und Projektentwicklungsleistungen für den Neubau des Gymnasiums Poing aus. Der Auftrag umfasst die fachliche Begleitung und Steuerung des Bauvorhabens von der frühen Entwicklungsphase bis zur Umsetzung. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren.
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Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen mit vorgreifenden Projektentwicklungsleistungen für den Neubau des Gymnasiums Poing
Der Landkreis Ebersberg sucht einen Dienstleister für die Projektsteuerung und Projektentwicklung beim Neubau des Gymnasiums in Poing. Das bedeutet, ein Unternehmen soll das Bauprojekt organisatorisch und fachlich planen, überwachen und steuern, um einen reibungslosen Ablauf von der ersten Idee bis zur Fertigstellung zu gewährleisten. Der Auftrag ist als Verhandlungsverfahren ausgeschrieben, bei dem neben dem Preis auch die Qualität des Personals und das Konzept für die Projektentwicklung entscheidend sind. Es handelt sich um eine klassische Ingenieurs- oder Beratungsleistung für ein öffentliches Hochbauprojekt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis über das eingesetzte Personal und dessen Erfahrung
- Auftragsbezogenes Konzept zur Leistungserbringung in der Projektentwicklung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Ausschlussgründe 1.1 Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder • den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). 1.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). 1.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass • weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, • weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, • weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, • das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung Ziffer 2.2 des Formblatts Eignung „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen. -
Aufteilung in Lose
1 LotBeschaffung von Projektsteuerungsleistungen mit vorgreifenden Projektentwicklungsleistungen für den Neubau des Gymnasiums Poing
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price0.3%
Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: P_Angebot=4 × W_niedrigst/W_Angebot PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen zu wertenden Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Dabei entspricht die Wertungssumme dem Bruttogesamtpreis des Preisblatts [Anlage A08]. Die Wertungssumme (brutto) umfasst dabei die Positionen inkl. der optionalen Positionen des Leistungsgegenstandes, die unter Ziffer 1.5 der Anlage A08 dargestellt werden + USt.
- quality0.2%
Angaben zu Personal/Erfahrung Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot Angaben zum eingesetzten Personal und dessen Erfahrung darzustellen und einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. Im „Formblatt zum Personal“ (Anlage A09) und dem hiermit einzureichenden Anhang hat der Bieter die nachfolgend geforderte Zusicherung abzugeben, das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal zu benennen, und sämtliche Unterlagen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform einzureichen. Eigenerklärung, dass das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: Berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl. Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) der Fachrichtung (Architektur oder Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebswirtschaft oder vergleichbar) oder staatlich geprüfter Bautechniker; Projektleitung: • mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich, und • mindestens zwei (2) Referenzprojekte über die Erbringung nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbarer Leistungen (vorgreifende Projektentwicklung, Projektsteuerung) für vergleichbare Projekte, als Projektleiter; Stellvertretende Projektleitung: • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich, und • mindestens ein (1) Referenzprojekt über die Erbringung nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbarer Leistungen (vorgreifende Projektentwicklung, Projektsteuerung) für vergleichbare Projekte, als stellvertretender Projektleiter oder Projektleiter. Die benannten Personen müssen im Auftragsfall in der Auftragsdurchführung zwingend in diesen Funktionen zum Einsatz kommen. Sie dürfen in der Auftragsdurchführung nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Kündigung) mit Zustimmung des AG und nur durch mindestens gleich qualifizierte Personen mit mindestens gleich langer und inhaltlich gleichwertiger Berufserfahrung ersetzt werden. Ein unberechtigter Austausch einer benannten Person ohne entsprechenden Ersatz berechtigt den AG zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Andere Ansprüche, z. B. auf Minderung der Vergütung und Schadensersatz, bleiben vorbehalten. Zur Bewertung der für den Auftragsgegenstand einschlägigen Erfahrung der benannten Personen erwartet der Auftraggeber eine nachvollziehbare Darstellung der anzugebenden persönlichen Referenzprojekte über nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum von 2010 bis 2026, die erkennen lassen, wie die Person jeweils nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbare Aufgaben in dieser Funktion in der Vergangenheit erfüllt hat, um prognostisch sicherzustellen, dass die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestmöglich erbracht werden. Bewertet werden im Hinblick auf die Vergleichbarkeit Art, Inhalt und Umfang der jeweils erbrachten Leistungen (Leistungsbilder, Leistungsstufen) sowie mit der Aufgabenstellung vergleichbare Anforderungen des Referenzprojekts und wie diese von der jeweiligen Person jeweils im Sinne des Projekterfolgs adressiert worden waren. Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander.
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Auftragsbezogenes Konzept zur Leistungserbringung in der vorgreifenden Projektentwicklung Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot das ausgearbeitete auftragsbezogene Konzept zur Leistungserbringung in der vorgreifenden Projektentwicklung einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen an das Konzept zur Leistungserbringung in der vorgreifenden Projektentwicklung sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. Das Formblatt (Anlage A10) ist mit dem • auftragsbezogenen Konzept zur Leistungserbringung in der vorgreifenden Projektentwicklung des Bieters zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare Darstellung, die erkennen lässt, wie der Auftragnehmer die ausschreibungsgegenständlichen Aufgaben der vorgreifenden Projektentwicklungsleitungen auf Basis des Projektstandes (anhand der bereits vorliegenden Leistungsphase 0, die den Vergabeunterlagen als Anlage A02.5 beigefügt ist) ausführen wird, um insbesondere die Ziele im Hinblick auf eine Totalunternehmer-/Generalunternehmer-Vergabe, die Einhaltung des Designbudgets (Ziffer 1.3.2.7 des Projektsteuerungsvertrages), die Einhaltung der Terminvorgaben (Ziffer 1.3.2.6) sowie der unter Ziffer 1.3.2.8 des Projektsteuerungsvertrages genannten besonderen Ziele zu erreichen. Es wird erwartet, dass das Konzept dabei insbesondere auch auf die projektspezifischen Besonderheiten eingeht, wie sie sich auch aus der Leistungsbeschreibung ergeben, vgl. Ziffern 1.2.1, 2 bis einschließlich 2.5 der Leistungsbeschreibung (Anlagen A01). Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote den Bieter untereinander.
Zeitplan
- 5. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung