Beschaffung von Palo Alto Netzwerk-Hardware und Software-Wartung
Was wird ausgeschrieben
Das Deutsche Patent- und Markenamt beschafft Palo Alto Hardware sowie die dazugehörige Software. Der Auftrag beinhaltet zudem eine Instandhaltungsvereinbarung mit dem Hersteller über eine Laufzeit von 36 Monaten. Die Lieferung und Wartung erfolgt für den Standort München.
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Kauf und Lieferung von Palo Alto Hardware und Software sowie Instandhaltung der Hardware und Software durch den Hersteller Palo Alto für 36 Monate
Das Deutsche Patent- und Markenamt in München schreibt die Anschaffung von IT-Sicherheitskomponenten des Herstellers Palo Alto aus. Neben der reinen Hardware-Lieferung umfasst der Auftrag auch die Bereitstellung der notwendigen Software sowie einen dreijährigen Wartungsvertrag direkt durch den Hersteller. Dies stellt sicher, dass die IT-Infrastruktur über den gesamten Zeitraum von 36 Monaten aktuell und funktionsfähig bleibt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch eine Eigenerklärung zum Ausschluss von Straftaten oder schwerem Fehlverhalten nachweisen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Bieter müssen angeben, dass die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen. Der Nachweis erfolgt im Wege der Eigenerklärung. Vgl. ergänzend Datei "Eigenerklärung & Angebotsschreiben" Unterlagen können in den Grenzen des § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotKauf und Lieferung von Palo Alto Hardware und Software sowie Instandhaltung der Hardware und Software durch den Hersteller Palo Alto für 36 Monate
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung