TED·540280-2026·Schließt in 31 Tagen

ÖPNV-Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Memmingen (Linien 1-8)

Bayern
Memmingen, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOepnvVerkehrsleistungenOeffentliche AusschreibungBusverkehrDienstleistungsauftrag
Auftragswert
~€25M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Sept. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Memmingen schreibt den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs für die Linien 1 bis 8 aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren, beginnend am 1. Mai 2027 bis zum 30. April 2037. Die Vergabe erfolgt als öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß der EU-Verordnung 1370/2007.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung von gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Personennahverkehrsleistungen im Rahmen der Linienverkehrsgenehmigung im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 vom 01.05.2027 - 30.04.2037

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Memmingen sucht einen Betreiber für den städtischen Busverkehr auf den Linien 1 bis 8. Es handelt sich um einen langfristigen Auftrag über zehn Jahre, bei dem der Dienstleister die Verkehrsleistungen im Rahmen einer Linienverkehrsgenehmigung erbringt. Da der Auftraggeber die Nachforderung von fehlenden Unterlagen oder Preisangaben weitgehend ausschließt, ist bei der Angebotserstellung höchste Sorgfalt und Vollständigkeit geboten. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden, was den Wettbewerb auf die Wirtschaftlichkeit der Kalkulation fokussiert.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Vollständige Einreichung aller geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen
  • Vollständige Einreichung aller leistungsbezogenen Unterlagen
  • Vollständige Angabe aller Preise im Leistungs- und Vergütungskatalog
  • Einhaltung der Ausschlussfrist für Nachforderungen gemäß § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Mit dem zuvor stehenden Satz „Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen“ ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Beschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8

Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 durch Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Auftrag umfasst die Durchführung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des Verkehrsvertrags. Zum Leistungsumfang gehört auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, die für die Durchführung der Verkehrsleistungen erforderlichen Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) rechtzeitig zu beantragen, zu erlangen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, den öffentlichen Personennahverkehr im Aufgabengebiet der Stadt Memmingen zu sichern und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplans soll unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ein attraktiver, zuverlässiger und den verkehrlichen, sozialen, umweltpolitischen sowie landesplanerischen Anforderungen entsprechender ÖPNV gewährleistet werden. Zu diesem Zweck schließt der Auftraggeber einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den vertragsgegenständlichen Linien. Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, dem Verkehrsvertrag sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Angaben zu Optionen Der Erwerber (Auftraggeber) behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Betriebsstufe 3 (pauschalierte Jahresleistung) umfasst einzelne Zusatzleistungen je Linie, die bei Bedarf als Option beauftragt werden. Ein Anspruch auf Bestellung erfolgt nicht und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Memmingen, der betroffenen Gemeinden Heimertingen (Linie 2) bzw. Buxheim (Linie 4) sowie der Abstimmung mit dem Landkreis Unterallgäu als zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger und soll wie folgt mit angeboten werden: 3.3.1. Linie 1: keine zusätzliche Option 3.3.2. Linie 2: ca. 34.752,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 2 von Steinheim nach Heimertingen 3.3.3. Linie 3: keine zusätzliche Option 3.3.4. Linie 4: ca. 044.255,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 4 von Klinikum (neu) nach Buxheim 3.3.5. Linie 5: ca. 032.880,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verdichtung Linie 5 auf 30-Minuten-Takt 3.3.6. Linie 6: keine zusätzliche Option 3.3.7. Linie 7: keine zusätzliche Option 3.3.8. Linie 8: keine zusätzliche Option.

CPV 60112000Frist 3. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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