TED·443691-2026·Schließt in 26 Tagen

Beschaffung von elektrischen Niederflur-Omnibussen (12m und 18m Gelenkbusse)

Bayern
Höchstadt, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
FahrzeugeVerkehrswesenVerkehr und TransportÖffentliche VerwaltungElektromobilitaetOepnvBusbeschaffungEu FoerderungFahrzeugbau
Auftragswert
~€2.7M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Juli 2026
26 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Omnibusbetrieb Werner Vogel schreibt die Lieferung von elektrisch betriebenen Niederflurbussen in zwei Losen aus. Beschafft werden 12-Meter-Standardbusse sowie 18-Meter-Gelenkbusse. Die Ausschreibung wird durch EU-Mittel gefördert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung von Niederflur Omnibussen: 12 Meter, 18 Meter GLZ

VergabeHero-Einschätzung

Der Omnibusbetrieb Werner Vogel aus Höchstadt sucht neue Elektrobusse für den öffentlichen Nahverkehr. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst 12 Meter lange Standard-Niederflurbusse, während Los 2 auf 18 Meter lange Gelenkbusse mit Elektroantrieb fokussiert ist. Die Fahrzeuge müssen den technischen Anforderungen des beigefügten Lastenhefts entsprechen. Da das Projekt durch EU-Mittel gefördert wird, unterliegt die Beschaffung den entsprechenden vergaberechtlichen Vorgaben.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Los 1: 12 Meter Niederfluromnibus Antrieb elektrisch

Los 1: 12 Meter Niederfluromnibus Antrieb elektrisch lt. Anlage 6 "Lastenheft"

CPV 34121400Frist 24. Juli 2026
LOT-0002Los 2: 18 Meter Niederflurgelenkomnibus Antrieb elektrisch

Los 2: 18 Meter Niederflurgelenkomnibus Antrieb elektrisch lt. Anlage 6 "Lastenheft"

CPV 34121400Frist 24. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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