Beschaffung von Mittelspannungskabeln (20 kV) für das 3. Stromnetz am Flughafen München

Was wird ausgeschrieben
Der Flughafen München schreibt die Lieferung von Mittelspannungskabeln (20 kV) für den Aufbau eines dritten Stromnetzes aus. Das Projekt dient der zukunftssicheren Energieversorgung, insbesondere für Elektromobilität und Photovoltaik, und umfasst eine Transportleistung von bis zu 80 MVA. Die Installation der Kabel erfolgt durch separate Tiefbau-Auftragnehmer.
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Das Projekt "Flughafen München - Errichtung 3. Stromnetz" sieht die Errichtung eines neuen, dritten Mittelspannungsnetzes (20 kV) am Flughafen München vor. Ziel ist die nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung des Flughafens, insbesondere zur Integration von Elektromobilität und Photovoltaik-Anlagen. Das 3. Netz soll eine Transportleistung von bis zu 80 MVA in 2 Ausbaustufen (2 x 40 MVA) bereitstellen und besteht aus zwei parallel geführten Schwerlastringen, die über Schwerlaststationen (SLTS) und deren angegliederten Versorgungsringen mit zahlreichen Mittelspannungs-Unterstationen (MS-US) die Energieverteilung sicherstellen. In dieser Lieferung ist enthalten - Mittelspannungskabel (20kV) für die Verbindung zwischen den SLTS und MS-Stationen. Die Installation der Kabel erfolgt durch einen oder mehrere Auftragnehmer für die Lose Tiefbau. Detailangaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Flughafen München baut ein drittes Stromnetz auf, um die Energieversorgung für neue Anforderungen wie Elektromobilität und Solaranlagen zu erweitern. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die benötigten Mittelspannungskabel (20 kV) beschafft, die die Schwerlaststationen mit den Unterstationen verbinden. Die eigentliche Verlegung der Kabel ist nicht Teil dieses Auftrags, da diese über separate Tiefbau-Lose vergeben wird. Es handelt sich um ein technisches Infrastrukturprojekt zur Kapazitätserweiterung des Flughafen-Stromnetzes.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Sanktionen gemäß EU-Verordnungen
- Einhaltung der Vorgaben gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
1 LotDas Projekt "Flughafen München - Errichtung 3. Stromnetz" sieht die Errichtung eines neuen, dritten Mittelspannungsnetzes (20 kV) am Flughafen München vor. Ziel ist die nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung des Flughafens, insbesondere zur Integration von Elektromobilität und Photovoltaik-Anlagen. Das 3. Netz soll eine Transportleistung von bis zu 80 MVA in 2 Ausbaustufen (2 x 40 MVA) bereitstellen und besteht aus zwei parallel geführten Schwerlastringen, die über Schwerlaststationen (SLTS) und deren angegliederten Versorgungsringen mit zahlreichen Mittelspannungs-Unterstationen (MS-US) die Energieverteilung sicherstellen. In dieser Lieferung ist enthalten - Mittelspannungskabel (20kV) für die Verbindung zwischen den SLTS und MS-Stationen. Die Installation der Kabel erfolgt durch einen oder mehrere Auftragnehmer für die Lose Tiefbau. Detailangaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
s. Vergabeunterlagen
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung