TED·384910-2026

Beschaffung von Leistungen zur Wärmeversorgung für den Bildungscampus Naumburg

Burgenlandkreis - BauamtNaumburg (Saale), GermanyVeröffentlicht 4. Juni 2026
Auftragswert
€12M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Burgenlandkreis schreibt im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs die Wärmeversorgung für den Bildungscampus Naumburg, das Landratsamt und die Käthe-Kruse-Schule aus. Das Projekt wird durch den Just Transition Fund der EU gefördert und umfasst die Planung, Errichtung und den Betrieb effizienter Wärmeerzeugungsanlagen. Der geschätzte Auftragswert liegt bei 12 Millionen Euro.

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Wettbewerblicher Dialog zur Beschaffung von Leistungen der Wärmeversorgung - Bildungscampus Naumburg, Landratsamt Burgenlandkreis und Käthe-Kruse-Schule Naumburg

VergabeHero-Einschätzung

Der Burgenlandkreis sucht einen Partner für die Wärmeversorgung seines Bildungscampus in Naumburg, zu dem auch das Landratsamt und die Käthe-Kruse-Schule gehören. Da es sich um einen wettbewerblichen Dialog handelt, werden Lösungen für eine nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung gesucht, die unter anderem erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Solarthermie einbinden. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert, um den Strukturwandel in der Region zu unterstützen. Der Auftraggeber legt dabei großen Wert auf technische Redundanz, Fernüberwachung und eine hohe Versorgungssicherheit.

EnergiedienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungEnergieversorgungWaermeversorgungOeffentliche VerwaltungErneuerbare EnergienEu FoerderungInfrastrukturEnergiemanagement
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Beschaffung von Leistungen zur Wärmeversorgung

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Errichtung eines Ausbildungszentrums im Burgenlandkreis. Dieses wird ein breitgefächertes, auf den Bedarf der regionalen Wirtschaft abgestimmtes Ausbildungsangebot anbieten. Ein berufsorientierter Unterricht mit der Vermittlung von realistischen Berufsbildern soll den Übergang von Schule in die Ausbildung und den künftigen Arbeitsmarkt der Region verbessern. Hierzu werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang ("Just Transition Fund" - JTF) bereitgestellt. Das Konzept wurde auf die Bedürfnisse der regionalen Bildungslandschaft angepasst. Es verfolgt einen integrierten Ansatz, der die Ausbildung im Sekundar- und Förderschulbereich eng mit dem Übergang ins Berufsleben verknüpfen soll. So wird die Sekundarschule "Albert Schweitzer", die Pestalozzischule Naumburg und der Standort Naumburg der Berufsbildenden Schule unter einem Dachzusammengeführt. Es ist eine schulische Ausbildung für ca. 750 Schülerinnen und Schülermöglich vorgesehen. Der Bildungscampus Naumburg entsteht auf dem Gelände des ehemaligen Getreidewirtschaftsbetriebes in unmittelbarer Nähe des Landratsamtes. Der Schulstandort soll auch an das Schienennetz der "Unstrutbahn" mit der neuen Haltestelle" Landratsamt/Bildungscampus" angebunden werden. Es liegt ein Förderbescheid in Höhe von 45 Millionen Euro vor. Für den Bildungscampus Naumburg sowie den Bestandsgebäuden des Landratsamts Burgenlandkreis sowie der Käthe-Kruse-Schule sollen Leistungen der Wärmeversorgung beschafft werden. Hierbei bestehen folgende Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers gemäß Anlage C.1_Projektbeschreibung: - Die Wärmeversorgung erfolgt mit einem Anteil von 65 % erneuerbaren Energie, wobei sichergestellt werden muss, dass abnehmerspezifisch bei einer Energiebilanzierung der Wärmeversorgung gem. FW 309-9, durch technische Maßnahmen oder auf andere geeignete Weise dem Bildungscampus ausschließlich erneuerbare Energien im Sinne von Art. 2 Nr.1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zugewiesen werden müssen zu Lasten der Bestandsgebäude; - Absicherung der Wärmeversorgung durch eine N-1 Redundanz; - alle Abnahmestellen müssen über jeweils selbständige Wärmemengenzähler verfügen und jeweils einzelne abgerechnet werden können; - die Aufnahme der Wärmeversorgung für den Bildungscampus muss bis zum Ende September 2027 erfolgen;

CPV 71320000, 09323000
Bewertung

Zuschlagskriterien

10 Kriterien
  • price

    1. Für die Wertung des Angebotspreises wird die Gesamtsumme des anzugebenden Angebotspreises ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 50 Prozentpunkten (= 500 Punkte) bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten (= 0 Punkte) bewertet. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 1500 - (1000 x [X/N]) P = zu ermittelnde Punktzahl N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen Angebote X = zu bewertender Wertungspreis Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein Zur Ermittlung des Wertungspreises sollen die Bieter Ihren Angebotspreis aufteilen in Grundpreis und Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis beinhaltet die kalkulierten investiven Aufwendungen inkl. Wartung/Betrieb über die Vertragslaufzeit. Der jährliche Arbeitspreis beinhaltet die laufenden Kosten insbesondere in Bezug auf die eigentliche Wärmelieferung bzw. den Brennstoffeinsatz. Diese Angebotspreise werden mit entsprechend verursachungsgerechten Preisgleitklauseln durch die Bieter untersetzt, welche über den Einsatz von Indizes eine perspektivische Preisentwicklung abbilden (dies ist jeweils abhängig vom gewählten Versorgungskonzept/-Strategie). Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote trotz ggf. unterschiedlicher Preisgleitklauseln und somit unterschiedlicher Indizes gilt Folgendes: 1. Für die Vertragslaufzeit wird eine konkrete jährliche Wärmemenge und -Leistung definiert anhand der Angaben in der Projektbeschreibung. 2. Ausgehend von den Vorgaben in Ziffer 1 wird die durchschnittliche Preissteigerung der letzten 5 Jahre der vom Bieter verwendeten Indizes zur Abbildung der Preissteigerung über die Vertragslaufzeit und im Ergebnis Berechnung des Wertungspreises herangezogen. (Der Bieter ist angehalten nur öffentlich zugängliche Indizes zu verwenden). 3. Neben der Abbildung des jährlichen Grund- und Arbeitspreises über die Vertragslaufzeit erfolgt einmalig die Berücksichtigung eines angebotenen Baukostenzuschusses für das Objekt Neubau Bildungscampus Zudem wird einmalig der ausgewiesene Restwert am Ende der Vertragslaufzeit in die Berechnung des Gesamtpreises zur Wertung einbezogen.

    500%
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    2.1 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, in welcher Weise der Einsatz von Fernüberwachung und standardisierter Regler (Übergabestationen) vorgesehen ist. Weiterhin soll das Konzept Aussagen zum automatisierten Betrieb von Anlagen sowie dem Monitoring und der damit verbundenen Datenaufzeichnung enthalten.

    50%
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    2.2 Im Konzept sollen beschreibende Angaben zur Anzahl und Qualität redundanter Erzeugungsanlagen erfolgen. Es sind weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung Netzausfällen darzulegen. Bezüglich kritischer Komponenten sollen Aussagen zu Lebensdauer getroffen werden.

    50%
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    2.3 Im Konzept soll die Möglichkeiten zur Weiterung von Netz- und Erzeugungskapazitäten beschrieben werden. Es sollen zudem beschreibende Aussagen zur Flexibilität des Systems bei steigender Anschlussdichte oder Last gemacht werden.

    50%
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    2.4 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Einsatz von Erneuerbare-Energie-Wärmeerzeugern (Wärmepumpen, Solarthermie etc.), Sektorenkopplung durch Einsatz Power-to-Heat, Photovoltaik etc. sowie zum Grad der Digitalisierung (Smart Metering, Netzmonitoring, u.ä) gemacht werden.

    50%
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    3.1 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Primärenergieeinsatz pro gelieferter kWh Wärme und dem CO2- Anteil pro gelieferter kWh Wärme (jeweils sekundärseitig) gemacht werden.

    50%
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    3.2 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Anteil lokal/regional verfügbarer erneuerbarer Energien (z. B. Biogas, Geothermie, Solarthermie, Abwärme) und der Vermeidung langer Transportwege für Brennstoffe gemacht werden.

    50%
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    3.3 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, wie Emissionen (Feinstaub, Stickoxiden, Schwefelverbindungen und vergleichbare Stoffe und Verbindungen) vermieden bzw. beschränkt werden. Dabei ist insbesondere auf den Einsatz emissionsarmer Technologien wie Brennstoffzellen oder Wärmepumpen einzugehen. Daneben sind Maßnahmen zur Lärmminderung der Erzeugungseinheiten darzustellen.

    50%
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    4.1 Im Konzept soll auf die maximal garantierte Wiederherstellungszeit im Störfall und das Zeitfenster für die Erstreaktion auf gemeldete Störungen eingegangen werden. Es sollen weitergehend Angaben zu einem bestehenden Bereitschaftsdienst außerhalb regulärer Geschäftszeiten gemacht werden.

    75%
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    4.2 Es soll ein Instandhaltungs- und Havariekonzept vorgestellt werden. Hierbei soll auf die Qualität und den Umfang von Wartungsleistungen eingegangen werden. Weiterhin soll bezüglich des Ausfalls von kritischen Komponenten unter zeitlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten dargestellt werden, wie mit derartigen Havarien umgegangen wird. Das Konzept soll zudem beschreibende Angaben zum Einsatz von Monitoring-Systemen zur Früherkennung von Schäden (z. B. Leckageüberwachung, Temperatur- und Drucksensoren) enthalten.

    75%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert