Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von iPads inklusive Zubehör und Services für Schulen
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Heusweiler schreibt im Namen des Saarlandes eine landesweite Rahmenvereinbarung für die Beschaffung und das Leasing von iPads für Schüler und Lehrkräfte aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Geräte inklusive Zubehör und begleitender Services. Die Laufzeit des Auftrags beträgt 360 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss von Kauf- und Leasing-Rahmenvereinbarungen zur landesweiten Bereitstellung einer einheitlichen iPad-Systemlösung für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte im Saarland, einschließlich Zubehör und Services Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Gemeinde Heusweiler sucht einen Partner für die landesweite Ausstattung von Schulen im Saarland mit iPads. Dabei geht es um den Abschluss von Rahmenverträgen, die sowohl den Kauf als auch das Leasing der Geräte sowie das notwendige Zubehör und technische Dienstleistungen abdecken. Ziel ist eine einheitliche digitale Lernumgebung für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Da es sich um ein landesweites Projekt handelt, ist von einem hohen Volumen auszugehen, auch wenn die Laufzeit des Rahmenvertrags zunächst auf ein Jahr begrenzt ist.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Erklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen die russische Föderation
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die russische Föderation (sog. Russland-Erklärung) Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 2+3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4+5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8+9 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden im Ermessen des Auftraggebers nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe Ziffer 2.1 der Bekanntmachung Beschaffung von IPads inkl. Zubehör
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung