Landesweite Bereitstellung einer iPad-Systemlösung für Schulen
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Heusweiler schreibt im Namen des Saarlandes einen Rahmenvertrag für die Beschaffung und das Leasing von iPads inklusive Zubehör und begleitenden Services aus. Ziel ist die landesweite Ausstattung von Schülern und Lehrkräften mit einer einheitlichen digitalen Lösung. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von 360 Tagen angelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss von Kauf- und Leasing-Rahmenvereinbarungen zur landesweiten Bereitstellung einer einheitlichen iPad-Systemlösung für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte im Saarland, einschließlich Zubehör und Services Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Das Saarland plant die landesweite Einführung einer einheitlichen iPad-Lösung für den Bildungsbereich. Über die Gemeinde Heusweiler werden Rahmenverträge für den Kauf sowie das Leasing der Geräte inklusive Zubehör und technischer Dienstleistungen ausgeschrieben. Ziel ist es, Schülern und Lehrkräften eine verlässliche digitale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Da es sich um eine landesweite Initiative handelt, ist von einem erheblichen Volumen auszugehen, auch wenn die Vertragslaufzeit zunächst auf ein Jahr begrenzt ist.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Russland-Erklärung gem. BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Nachweis der Eignung gem. §§ 123 bis 126 GWB (Ausschlussgründe)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die russische Föderation (sog. Russland-Erklärung) Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 2+3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4+5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8+9 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden im Ermessen des Auftraggebers nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe Ziffer 2.1 der Bekanntmachung Beschaffung von IPads inkl. Zubehör
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung