TED·375079-2026

Beschaffung von Filtereinsätzen für Luftreinigungssysteme

IndustriebedarfVerteidigungÖffentliche VerwaltungVerteidigungBundeswehrErsatzteileLuftreinigungMilitaertechnikLogistik
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Juli 2026
-10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Lieferung von 2.500 Filtereinsätzen zur Luftreinigung aus. Es handelt sich um einen Ersatzteilfolgebedarf für spezifische technische Systeme. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

6002944675-BAAINBw E2.3X

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundeswehr benötigt für ihre technischen Anlagen insgesamt 2.500 neue Filtereinsätze zur Luftreinigung. Diese Beschaffung dient der Sicherstellung des laufenden Betriebs und der Wartung bestehender Ausrüstung. Da es sich um einen spezifischen Ersatzteilbedarf handelt, wird das Verfahren direkt mit potenziellen Lieferanten geführt. Interessierte Unternehmen sollten in der Lage sein, die geforderten technischen Spezifikationen für die Luftreinigungskomponenten zu erfüllen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Erfüllung der technischen Spezifikationen für den Filtereinsatz
  • Bereitschaft zur Aufklärung des Angebotsinhaltes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gfs. zur Aufkärung des Angebotsinhaltes

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001FILTEREINSATZ, LUFTREINIGUNG

2.500 EA Filtereinsatz, Luftreinigung, 4130123727124

CPV 35400000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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