TED·522950-2026·Schließt in 30 Tagen

Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung für Heilpädagogische Tagesstätten in Ebersberg und Markt Schwaben

Bayern
Ebersberg, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
DienstleistungenPersonenbeförderungÖffentliche VerwaltungBildungswesenGesundheitswesenSchuelerbefoerderungFahrdienstOeffentliche VerwaltungSoziale DiensteTransportwesen
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Ebersberg schreibt Fahrdienstleistungen für die Schülerbeförderung zu zwei Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) in Ebersberg und Markt Schwaben aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils einen Standort abdecken. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet im August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Ebersberg (Los 1) und Markt Schwaben (Los 2)

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Ebersberg sucht nach Dienstleistern für die tägliche Schülerbeförderung zu den Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) an den Standorten Ebersberg und Markt Schwaben. Die Ausschreibung ist in zwei Lose gegliedert, sodass sich Unternehmen für einen oder beide Standorte bewerben können. Ziel ist die Sicherstellung eines zuverlässigen Transportdienstes für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Interessierte Bieter müssen unter anderem Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wie etwa Steuerhinterziehung oder schwere berufliche Verfehlungen, vorlegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von AusschlussgrĂĽnden gemäß § 123 GWB
  • Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von AusschlussgrĂĽnden gemäß § 124 GWB
  • Verwendung der Anlage A04 'Nichtvorliegen von AusschlussgrĂĽnden'

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

2. Ausschlussgründe 2.1 Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder • den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). 2.2 Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). 2.3 Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass • weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, • weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, • weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, • das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage A04 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter hat diese ausgefüllten Anlagen als Bestandteil seines Angebots einzureichen. -

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Beschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Ebersberg (Los 1)

Beschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Ebersberg (Los 1)

CPV 60000000Frist 28. Aug. 2026
LOT-0002Beschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Markt Schwaben (Los 2)

Beschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Markt Schwaben (Los 2)

CPV 60000000Frist 28. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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