Beschaffung von Emissionsminderungsgutschriften zur Treibhausgaskompensation

Was wird ausgeschrieben
Der Freistaat Bayern beschafft insgesamt 33.813 Emissionsminderungsgutschriften (VERs) zur Kompensation von CO2-Emissionen der Staatsregierung, dienstlicher Flugreisen und des Landesamts für Umwelt für das Jahr 2024. Die Beschaffung ist in drei Lose zu je 11.271 Zertifikaten unterteilt, wobei für Los 3 spezifische Anforderungen gemäß Art. 6 des Übereinkommens von Paris gelten. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots, wobei qualitative Kriterien mit 70 % stärker gewichtet werden als der Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften aus dem Freiwilligen Kohlenstoffmarkt (Voluntary Emission Reductions - VERs) zur Treibhausgaskompensation von Emissionen der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2024, der dienstlichen Flugreisen der Bayerischen Staatsbediensteten für das Jahr 2024 und teilweise 2023, sowie des Bayerischen Landesamts für Umwelt für das Jahr 2024. Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 33.813 Zertifikate, aufgeteilt in drei Mengenlose zu je 11.271 Gutschriften. Im Rahmen einer Streuung auf mehrere Kompensationsprojekte und Projektländer werden drei Mengenlose von jeweils 11.271 Gutschriften an internationale Kompensationsprojekte vergeben, wovon Los 3 an ein Projekt gemäß Art. 6 ÜvP vergeben wird. Für jedes der Lose findet eine separate Auswertung und Zuschlagerteilung statt. Die Lose werden in der Reihenfolge ihrer numerischen Bezeichnung (Los 1 bis Los 3) einzeln gewertet. Die Bietenden können für alle Lose anbieten (aber auch für weniger). Die Bietenden können für jedes Los mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen Projekten und Projektländern abgeben. Die Angebote dürfen wiederum für jedes Los identisch sein, um die Chance auf eine Zuschlagserteilung zu maximieren. Jedes Angebot innerhalb eines Loses darf nur die in diesem Los zu beschaffende Menge an Zertifikaten aus ein und demselben Projekt enthalten. In den Losen 1 und 2 werden nur Gutschriften aus dem Generierungszeitraum von 01.01.2016 bis 31.12.2020 berücksichtigt. Unterschiedliche Jahrgänge der Gutschriften sind jedoch erlaubt. Im Los 3 dürfen nur Zertifikate aus Projekten genutzt werden, die auf Minderungen basieren, die nach 2020 erzielt wurden. Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Werden mehrere Angebote über ein und dasselbe Projekt abgegeben, und erhält eines dieser Angebote in einem Los den Zuschlag, werden die restlichen Angebote über dieses konkrete Projekt für die Auswertung der folgenden Mengenlose ausgeschlossen. Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird der Projektstandort (28%), besonderer Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (28%), besondere Projekte (28%) und der Transformationsbeitrag (16%). Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt sucht Anbieter für CO2-Kompensationszertifikate, um die Emissionen der Staatsregierung und dienstlicher Flugreisen auszugleichen. Insgesamt werden 33.813 sogenannte Voluntary Emission Reductions (VERs) beschafft, die in drei gleich große Pakete (Lose) aufgeteilt sind. Während die ersten beiden Lose allgemeine Anforderungen an den Generierungszeitraum der Gutschriften stellen, ist das dritte Los an Projekte gebunden, die den strengeren Kriterien des Pariser Klimaabkommens entsprechen. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 70 % über qualitative Aspekte wie den Projektstandort und den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie zu 30 % über den Preis.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Nichtbeteiligung russischer Unternehmen gemäß EU-Verordnung 833/2014
- Vorlage von Verpflichtungserklärungen bei Eignungsleihe durch Nachunternehmer
- Nachweis der Projektangaben gemäß Leistungskriterienkatalog
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
3 LoteEmissionsminderungsgutschriften (11.271 t) des freiwilligen Kohlenstoffmarktes, sogenannte Voluntary Emission Reductions (VERs)
Emissionsminderungsgutschriften (11.271 t) des freiwilligen Kohlenstoffmarktes, sogenannte Voluntary Emission Reductions (VERs)
Emissionsminderungsgutschriften (11.271 t) des freiwilligen Marktes, sogenannte Voluntary Emission Reductions (VERs) gem. Art. 6 des Übereinkommens von Paris (ÜvP)
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price30%
Preis
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Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung