Beschaffung von sechs batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadtwerke Pirmasens Verkehrs GmbH schreibt die Lieferung von sechs batterieelektrischen 12-Meter-Niederflurbussen aus. Die Auslieferung der Fahrzeuge ist in zwei Tranchen für die Jahre 2027 und 2028 geplant. Die Ladung der Busse soll über CCS-Ladestecker im Depot erfolgen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Auftraggeberin schreibt auf Basis der Leistungsbeschreibung sowie der weiteren Vergabeunterlagen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Beschaffung von insgesamt sechs (6) batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen (12 m) (kurz: Elektrobusse) aus.
Die Stadtwerke Pirmasens suchen einen Anbieter für insgesamt sechs Elektrobusse, die im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden sollen. Die Fahrzeuge werden in zwei Etappen in den Jahren 2027 und 2028 geliefert. Es handelt sich um 12 Meter lange Niederflurbusse, die über ein Ladekabel im Depot aufgeladen werden; die entsprechende Ladeinfrastruktur ist nicht Teil dieses Auftrags. Die Vergabe erfolgt in einem Verhandlungsverfahren, bei dem sowohl der Preis als auch die Qualität der angebotenen Fahrzeuge bewertet werden.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einreichung vollständiger unternehmensbezogener Unterlagen
- Einhaltung der technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung
- Kompatibilität der Fahrzeuge mit CCS-Ladesteckern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bewerber aufzufordern, ggf. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führen kann.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt sechs (6) batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen (12 m), verteilt auf zwei Liefertranchen in den Jahren 2027 und 2028 (im Folgenden "E-Busse"). Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Ladung der Batteriebusse soll mittels CCS-Ladestecker im Sinne einer Depotladung erfolgen. Die Ladeinfrastruktur wird im Rahmen einer separaten Ausschreibung beschafft. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird SWPS mit Unterstützung durch das Förderprogramm "Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr" batterieelektrische Busse in der Stadt Pirmasens einführen. Das Förderprogramm deckt gemäß dem Zuwendungsbescheid 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der Stadtwerke Pirmasens Verkehrs GmbH elementar. Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality40%
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote der als geeignet festgestellten Bieter, die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Die Kennzahl L geht mit einer Gewichtung von 40 % in die Berechnung des Wertes Z ein. Der Bieter kann hier maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Die einzelnen Leistungskriterien werden wie folgt gewichtet: 1. Umweltverträglichkeit: 15 % a) Energieverbrauch Sommer-Betrieb: 7,5 % b) Energieverbrauch Winter-Betrieb: 7,5 % Im Hinblick auf das Kriterium "Umweltverträglichkeit" kann insgesamt eine Höchstpunktzahl von 150 Punkten erreicht werden. Maßgeblich ist der Energieverbrauch der Fahrzeuge. Hier wird zwischen dem "Energieverbrauch Sommer-Betrieb" und dem "Energieverbrauch Winter-Betrieb" unterschieden. Es können für Sommer- und Winter-Betrieb jeweils 75 Punkte erreicht werden. Hierbei werden die vom Bieter angegebenen spezifischen Verbrauchswerte in kWh/km bewertet. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 19 "Umweltverträglichkeit" zu entnehmen. 2. Erfüllung techn. Anforderungen gem. Lastenheft: 15% Mit dem Kriterium "Erfüllung technischer Anforderungen" werden qualitative Aspekte berücksichtigt, die eine differenzierte Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit der angebotenen Fahrzeuge ermöglichen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 150 Punkten erreicht werden. 3. Fahrzeugkonzept / Gestaltung: 10 % a) Fahrgastinnenraumgestaltung: 5 % b) Fahrerarbeitsplatz: 5 % Im Hinblick auf das Kriterium "Fahrzeugkonzept/Gestaltung" kann eine Höchstpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden. Gewertet werden mit jeweils maximal 50 Punkten die "Fahrgastinnenraumgestaltung" und der "Fahrerarbeitsplatz". Weitere Einzelheiten sind den Verfahrensbedingungen in Ziffer 2.8 sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 15) zu entnehmen.
- price60%
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote der als geeignet festgestellten Bieter, die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Die Kennzahl P geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein. Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 16) berechnet. Der Bieter kann hier maximal 600 Wertungspunkte erreichen. Die Kennzahl P setzt sich aus drei separat bewerteten Unterkriterien zusammen, deren Punktzahlen addiert werden: - "Anschaffungspreis gesamt (netto): maximal 250 Wertungspunkte (Gewichtung 25 %) - Betriebskosten Wartungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) - Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium separat. Die in den jeweiligen Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden anschließend zur Kennzahl P addiert. Für jedes der drei Unterkriterien gilt: Das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Nettowert erhält die volle Punktzahl des jeweiligen Unterkriteriums. Ein fiktives Angebot mit einem Wert vom Zweifachen des niedrigsten Wertes erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Werte, die zwischen dem niedrigsten Wert und dem fiktiven doppelten Wert liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: PU = PPmax ×(2- PA/Pmin) PU = Punkte Unterkriterium (erreichte Wertungspunkte im jeweiligen Unterkriterium) PA = Wert des jeweiligen Angebotes im jeweiligen Unterkriterium (netto) Pmin = Wert des niedrigsten Angebotes im jeweiligen Unterkriterium (netto) PPmax = maximal zu erzielende Preispunkte im jeweiligen Unterkriterium (250, 175 oder 175) Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Kennzahl P ergibt sich aus der Addition der in den drei Unterkriterien erreichten Wertungspunkte und geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein. Die Option "Werkseitiger Einbau einer automatischen Fahrgastzählanlage (AFZS)" gemäß Position 1.2 des Preisblatts wird nicht in die Preisbewertung einbezogen. Das Kriterium "Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten" setzt sich dabei aus den Kriterien "Anschaffungspreis gesamt (netto)", "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" und "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" zusammen. - Anschaffungspreis: Im Hinblick auf das Kriterium "Anschaffungspreis gesamt (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von 250 Punkten erreicht werden. Die Berechnung erfolgt gemäß folgender Formel: Die Anschaffungspreise der anzubietenden sechs (6) E-Busse werden addiert. Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Preise, die diesen Wert um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Preise, die zwischen diesen beiden Preisen liegen, werden mit Hilfe einer linearen Interpolation bepunktet. -Lebenszykluskosten: Im Hinblick auf die Kriterien "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" und "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von insgesamt 350 Punkten erreicht werden. Die aus den jeweiligen Anlagen ermittelten Gesamtkosten für den Wartungsaufwand sowie den Instandsetzungsaufwand werden für die Wertung herangezogen. Der Anbieter mit den jeweils niedrigsten Kosten im Kriterium "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" beziehungsweise im Kriterium "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" erhält die volle Punktzahl von jeweils 175 Punkten. Kosten, die den niedrigsten Wert um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Punkten bewertet. Kosten, die zwischen diesen beiden Werten liegen, werden jeweils mittels linearer Interpolation bepunktet. Weitere Einzelheiten sind den Verfahrensbedingungen in Ziffer 2.8 sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 15) und Anlage 18 Instandsetzungsaufwand und Anlage 17 Wartungsaufwand zu entnehmen.
Zeitplan
- 19. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung