Beschaffung von Elektro- und Wasserstoffbussen im Rahmenvertrag

Was wird ausgeschrieben
Die GR Omnibus GmbH schreibt die Lieferung von bis zu 10 Elektrobussen (Solos und Gelenkbusse) sowie bis zu 9 Wasserstoffbussen aus. Es handelt sich um zwei Lose, die als Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung vergeben werden. Die Fahrzeuge sollen zwischen Ende 2026 und Mitte 2027 geliefert werden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027. Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027. Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den. Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Die GR Omnibus GmbH sucht Anbieter für umweltfreundliche Busse für den öffentlichen Nahverkehr. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst bis zu vier elektrische Solobusse und sechs elektrische Gelenkbusse, während Los 2 bis zu neun Solobusse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb vorsieht. Da die genaue Planung noch nicht abgeschlossen ist, handelt es sich um Rahmenverträge, bei denen die Auftraggeberin die Fahrzeuge bei Bedarf abrufen kann, jedoch keine feste Abnahmeverpflichtung besteht. Die Lieferung der Fahrzeuge ist für den Zeitraum zwischen Ende 2026 und Mitte 2027 geplant.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Nachforderungen von Unterlagen können von der Auftraggeberin im Rahmen der Regelung des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO vorgenommen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027. Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027. Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den. Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027. Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027. Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den. Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price
Der Wertungspreis ergibt sich je Los aus dem vom Bieter im jeweiligen Los angebotenen Gesamtpreis für die Busse. Dieser Gesamtpreis und damit Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: a) Im Preisblatt (Anlage 7.1 (Los 1), Anlage 7.2 (Los 2)), Reiter „Kaufpreis a“) ist der Kaufpreis je Fahrzeugkategorie (im Los 1 für einen Elektro-Solobus und für einen Elektro-Gelenkbus, im Los 2 für einen Brennstoffzellen-Solobus (Wasserstoffbus)) je Bus (netto), gestaffelt nach Abnahmemenge, anzugeben. Aus den angegebenen Kaufpreisen je Abnahmemenge wird ein durchschnittlicher Kaufpreis je Bustyp ermittelt. b) In Anlage 7, Reiter „Restwerte b“ sind die dort abgefragten Rückkaufwerte bzw. -preise (netto) je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug (gestaffelt nach Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) einzutragen. Aus den angegebenen Preisen wird je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug und Laufzeit ein durchschnittlicher Rückkaufwert bzw. -preis ermittelt. c) In Anlage 7, Reiter „ServiceWartung c“ sind je Fahrzeugtyp die monatlichen Kosten (netto) des anzubietenden Full Service- und Wartungsvertrags pro Bus gemäß der dortigen Staffelung (Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) anzugeben. Aus den angegebenen Preisen werden je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug die durchschnittlichen Kosten über die jeweilige Laufzeit für den anzubietenden Service- und Wartungsvertrag er-mittelt. d) Die gemäß a) bis c) ermittelten Preise (netto) werden im Preisblatt im Reiter „Summe a+b+c“ wie folgt miteinander verrechnet: Je Bustyp wird je Bus und Laufzeit vom Kaufpreis der jeweilige angebotene durchschnittliche Restwert bzw. -preis subtrahiert. Addiert werden je Bustyp, je Bus und Laufzeit die Kosten für den Full Service- und Wartungsvertrag (Full Service Kosten). Aus den sich hieraus ergebenden Werten wird je Bus-typ ein Durchschnittspreis gebildet. Dieser stellt im Los 2 den Wertungspreis dar. Zur Ermittlung des Wertungspreises in Los 1 werden die wie vorstehend beschrieben ermittelten Preise (netto) für die beiden ausgeschriebenen Bus-typen (Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus) miteinander addiert. Das Ergebnis dieser Addition stellt im Los 1 des Wertungspreis dar. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte). Hinsichtlich der Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- quality
Zusätzlich zum Kriterium Preis wird die Qualität des Angebots bewertet. Es werden maximal 10 Leistungspunkte pro nachfolgend dargestelltem Unterkriterium vergeben. Konzeptbewertung der vom Bieter selbst zu erstellenden, folgenden zwei Konzepte (Hinweis: Die Konzepte sind für jedes Los einzureichen. Gibt ein Bieter ein Angebot für Los 1 und Los 2 ab, müssen die folgenden Konzepte also jeweils einmal für Los 1 und einmal für Los 2 vorgelegt werden). 1. Konzept für die Versorgungssicherheit, Ersatzteilversorgung und Einsatzbereitschaft der Elektrobusse (Gewichtung 80 % der Qualitätsbewertung); 2. Konzept für die Erstunterweisung und Schulung in die Handhabung und sichere Betriebsführung der Busse (Gewichtung 20 % der Qualitätsbewertung) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte). Hinsichtlich der Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- price
Der Wertungspreis ergibt sich je Los aus dem vom Bieter im jeweiligen Los angebotenen Gesamtpreis für die Busse. Dieser Gesamtpreis und damit Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: a) Im Preisblatt (Anlage 7.1 (Los 1), Anlage 7.2 (Los 2)), Reiter „Kaufpreis a“) ist der Kaufpreis je Fahrzeugkategorie (im Los 1 für einen Elektro-Solobus und für einen Elektro-Gelenkbus, im Los 2 für einen Brennstoffzellen-Solobus (Wasserstoffbus)) je Bus (netto), gestaffelt nach Abnahmemenge, anzugeben. Aus den angegebenen Kaufpreisen je Abnahmemenge wird ein durchschnittlicher Kaufpreis je Bustyp ermittelt. b) In Anlage 7, Reiter „Restwerte b“ sind die dort abgefragten Rückkaufwerte bzw. -preise (netto) je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug (gestaffelt nach Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) einzutragen. Aus den angegebenen Preisen wird je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug und Laufzeit ein durchschnittlicher Rückkaufwert bzw. -preis ermittelt. c) In Anlage 7, Reiter „ServiceWartung c“ sind je Fahrzeugtyp die monatlichen Kosten (netto) des anzubietenden Full Service- und Wartungsvertrags pro Bus gemäß der dortigen Staffelung (Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) anzugeben. Aus den angegebenen Preisen werden je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug die durchschnittlichen Kosten über die jeweilige Laufzeit für den anzubietenden Service- und Wartungsvertrag er-mittelt. d) Die gemäß a) bis c) ermittelten Preise (netto) werden im Preisblatt im Reiter „Summe a+b+c“ wie folgt miteinander verrechnet: Je Bustyp wird je Bus und Laufzeit vom Kaufpreis der jeweilige angebotene durchschnittliche Restwert bzw. -preis subtrahiert. Addiert werden je Bustyp, je Bus und Laufzeit die Kosten für den Full Service- und Wartungsvertrag (Full Service Kosten). Aus den sich hieraus ergebenden Werten wird je Bus-typ ein Durchschnittspreis gebildet. Dieser stellt im Los 2 den Wertungspreis dar. Zur Ermittlung des Wertungspreises in Los 1 werden die wie vorstehend beschrieben ermittelten Preise (netto) für die beiden ausgeschriebenen Bus-typen (Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus) miteinander addiert. Das Ergebnis dieser Addition stellt im Los 1 des Wertungspreis dar. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte). Hinsichtlich der Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- quality
Zusätzlich zum Kriterium Preis wird die Qualität des Angebots bewertet. Es werden maximal 10 Leistungspunkte pro nachfolgend dargestelltem Unterkriterium vergeben. Konzeptbewertung der vom Bieter selbst zu erstellenden, folgenden zwei Konzepte (Hinweis: Die Konzepte sind für jedes Los einzureichen. Gibt ein Bieter ein Angebot für Los 1 und Los 2 ab, müssen die folgenden Konzepte also jeweils einmal für Los 1 und einmal für Los 2 vorgelegt werden). 1. Konzept für die Versorgungssicherheit, Ersatzteilversorgung und Einsatzbereitschaft der Elektrobusse (Gewichtung 80 % der Qualitätsbewertung); 2. Konzept für die Erstunterweisung und Schulung in die Handhabung und sichere Betriebsführung der Busse (Gewichtung 20 % der Qualitätsbewertung) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte). Hinsichtlich der Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung