Beschaffung von Elektro-Solobussen und Elektro-Gelenkbussen

Was wird ausgeschrieben
Die Schlienz-Tours GmbH & Co. KG schreibt einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von bis zu neun Elektro-Solobussen und einem Elektro-Gelenkbus aus. Die Fahrzeuge sollen im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, wobei keine feste Abnahmeverpflichtung besteht. Die Lieferung ist für das Frühjahr 2027 geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 9 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 1 Gelenkbus mit Elektroantrieb. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Frühester Liefertermin ist der 01.04.2027. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Ausgeschrieben wird daher ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 9 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 1 Gelenkbus mit Elektroantrieb aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Das Verkehrsunternehmen Schlienz-Tours aus Kernen plant die Anschaffung von bis zu zehn Elektrobussen für den öffentlichen Nahverkehr. Da die genaue Einsatzplanung noch nicht abgeschlossen ist, wird ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, der dem Unternehmen die Flexibilität gibt, bei Bedarf zwischen null und zehn Fahrzeuge abzurufen. Es besteht keine feste Abnahmeverpflichtung für die bestellten Busse. Die Lieferung der Fahrzeuge soll im Zeitraum zwischen April und Mai 2027 erfolgen.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Nachforderungen von Unterlagen können von der Auftraggeberin im Rahmen der Regelung des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO vorgenommen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 9 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 1 Gelenkbus mit Elektroantrieb. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Frühester Liefertermin ist der 01.04.2027. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Ausgeschrieben wird daher ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 9 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 1 Gelenkbus mit Elektroantrieb aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Der Wertungspreis ergibt sich aus dem vom Bieter angebotenen Gesamtpreis für die Busse. Dieser Gesamtpreis und damit Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: a) Im Preisblatt (Anlage 7, Reiter „Kaufpreis a“) ist der Kaufpreis je Fahrzeugkategorie (Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus) je Bus (netto), gestaffelt nach Abnahmemenge, anzugeben. Aus den angegebenen Kaufpreisen je Abnahmemenge wird ein durchschnittlicher Kaufpreis je Bustyp ermittelt (da nur ein Gelenkbus beschafft werden soll, entfällt für diesen die Ermittlung eines Durchschnittspreises) b) In Anlage 7, Reiter „Restwerte b“ sind die dort abgefragten Rückkaufwerte bzw. -preise (netto) je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug (gestaffelt nach Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) einzutragen. Aus den angegebenen Preisen wird je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug und Laufzeit ein durchschnittlicher Rückkaufwert bzw. -preis ermittelt. c) In Anlage 7, Reiter „Service_Wartung c“ sind je Fahrzeugtyp die monatlichen Kosten (netto) des anzubietenden Full Service- und Wartungsvertrags pro Bus gemäß der dortigen Staffelung (Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) anzugeben. Aus den angegebenen Preisen werden je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug die durchschnittlichen Kosten über die jeweilige Laufzeit für den anzubietenden Service- und Wartungsvertrag ermittelt. d) Die gemäß a) bis c) ermittelten Preise (netto) werden im Preisblatt im Reiter „Summe a+b+c“ wie folgt miteinander verrechnet: Je Bustyp wird je Bus und Laufzeit vom Kaufpreis der jeweilige angebotene durchschnittliche Restwert bzw. -preis subtrahiert. Addiert werden je Bustyp, je Bus und Laufzeit die Kosten für den Full Service- und Wartungsvertrag (Full Service Kosten). Aus den sich hieraus ergebenden Werten wird je Bus-typ ein Durchschnittspreis gebildet (entfällt für den Gelenkbus, da nur ein Gelenkbus beschafft werden soll). Zur Ermittlung des Wertungspreises werden die wie vorstehend beschrieben ermittelten Preise (netto) für die beiden ausgeschriebenen Bustypen (Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus) miteinander addiert. Das Ergebnis dieser Addition stellt den Wertungspreis dar. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte)
- quality
Zusätzlich zum Kriterium Preis wird die Qualität des Angebots bewertet. Es werden maximal 10 Leistungspunkte pro nachfolgend dargestelltem Unterkriterium vergeben. Konzeptbewertung der vom Bieter selbst zu erstellenden, folgenden zwei Konzepte: 1. Konzept für die Versorgungssicherheit, Ersatzteilversorgung und Einsatzbereitschaft der Elektrobusse (Gewichtung 80 % der Qualitätsbewertung); 2. Konzept für die Erstunterweisung und Schulung in die Handhabung und sichere Betriebsführung der Busse (Gewichtung 20 % der Qualitätsbewertung) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte)
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung