Beschaffung von Elektro-Solobussen und Elektro-Gelenkbussen

Was wird ausgeschrieben
Der Omnibusbetrieb Werner Vogel schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu acht Elektro-Solobussen und bis zu zwei Elektro-Gelenkbussen aus. Die Fahrzeuge sollen im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, wobei eine Abnahmeverpflichtung lediglich für einen Solobus besteht. Die Lieferung der Fahrzeuge ist für den Zeitraum zwischen Juni und Juli 2028 geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von mindestens einem und bis zu 8 sowie bis zu 2 Niederflur-Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Elektrobusse) zur Elektrifizierung der Busflotte. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind der Anlage 6 zu entnehmen. Der Einsatz der Elektrobusse soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse und welche Gefäßgrößen benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Daher schreibt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung für die Elektrobusse aus (vgl. Anlage 8 § 2). Die Auftraggeberin wird, abhängig vom Bedarf, mindestens einen maximal 8 Solo-Fahrzeuge und 0 bis 2 Gelenkbusse aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Eine Abnahmeverpflichtung über den einen Solobus hinaus besteht für die Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung nicht. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist der 1.7.2028. Frühester Liefertermin ist der 1.6.2028.
Der Omnibusbetrieb Werner Vogel plant die schrittweise Elektrifizierung seiner Busflotte und sucht hierfür einen Lieferanten für Elektrobusse. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der mindestens ein Solobus fest abgenommen wird, während der Abruf weiterer bis zu sieben Solobusse und zwei Gelenkbusse vom tatsächlichen Bedarf abhängt. Die Fahrzeuge sollen im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden und müssen zwischen Juni und Juli 2028 geliefert werden. Neben dem Preis fließen auch Konzepte zur Versorgungssicherheit und zur Mitarbeiterschulung in die Bewertung ein.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Konzept zur Versorgungssicherheit und Einsatzbereitschaft
- Schulungskonzept für die Einführung der Elektrobusse
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Nachforderungen von Unterlagen können von der Auftraggeberin im Rahmen der Regelung des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO vorgenommen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von mindestens einem und bis zu 8 sowie bis zu 2 Niederflur-Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Elektrobusse) zur Elektrifizierung der Busflotte. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind der Anlage 6 zu entnehmen. Der Einsatz der Elektrobusse soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse und welche Gefäßgrößen benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Daher schreibt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung für die Elektrobusse aus (vgl. Anlage 8 § 2). Die Auftraggeberin wird, abhängig vom Bedarf, mindestens einen maximal 8 Solo-Fahrzeuge und 0 bis 2 Gelenkbusse aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Eine Abnahmeverpflichtung über den einen Solobus hinaus besteht für die Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung nicht. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist der 1.7.2028. Frühester Liefertermin ist der 1.6.2028.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Fahrzeugpreis für die maximale Anzahl der Fahrzeuge je Gefäßgröße (max. 8 Solo und 2 Gelenk) je Bus zu 10% abzüglich gewährter Fördermittel zu 80% bei 8 Bussen für die Solobus-Förderung und 20% für 2 Solobusse für die Gelenkbusförderung und der im Preisblatt vom Bieter angegebenen garantierten Rückaufwert, Optionale Kosten für Vollwartungsverträge und Garantieverlängerungen sowie dem Tausch der Traktionsbatterien, Preise für optionale Ersatzteilbestellungen für 2 Jahre, Energiekosten, gewichtet nach der Anzahl Fahrzeuge je Gefäßgröße Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = Leistungspunkte x 10.000.000 / Preis
- quality
Konzeptbewertung: 1.1. Konzept für die Versorgungssicherheit und Einsatzbereitschaft der Elektro-busse (Gewichtung 40% der Qualitätsbewertung); 1.2. Schulungskonzept für die Einführung von Elektrobussen (Gewichtung 10% der Qualitätsbewertung) 2. Erfüllungsquote Lastenheft (Gewichtung 40 % der Qualitätsbewertung) 3. Reichweiten Wertung (Gewichtung 10% der Qualitätsbewertung Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = Leistungspunkte x 10.000.000 / Preis
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Nov. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung