TED·434743-2026·Schließt in 11 Tagen

Beschaffung von Atlassian-Softwarelizenzen

Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Juli 2026
11 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Freistaat Bayern schreibt die Beschaffung verschiedener Atlassian-Softwarelizenzen für das Jahr 2026 aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Deckung des Lizenzbedarfs für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung von verschiedenen, in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Atlassian-Lizenzen

VergabeHero-Einschätzung

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sucht einen Anbieter für die Bereitstellung von Atlassian-Softwarelizenzen für das Jahr 2026. Atlassian ist ein bekannter Hersteller von Softwarelösungen für die Zusammenarbeit in Teams, wie etwa Jira oder Confluence. Da der Auftrag im offenen Verfahren vergeben wird, können sich interessierte Unternehmen direkt um den Lieferauftrag bewerben. Die Entscheidung über den Zuschlag wird allein durch den günstigsten Preis getroffen, was bedeutet, dass die wirtschaftlichste Lösung den Vorzug erhält.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 bis 126 GWB
  • Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Insolvenz oder Liquidation
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards (u.a. MiLoG, LkSG)
  • Eigenerklärung zur Integrität und zum Nichtvorliegen von Wettbewerbsverstößen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Beschaffung von Atlassian-Lizenzen 2026

Beschaffung von verschiedenen, in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Atlassian-Lizenzen

CPV 48000000, 48517000Frist 6. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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