Beschaffung von Arbeitswagen für die Feuerwehr
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Beschaffung von drei Arbeitswagen für die Feuerwehr aus. Zusätzlich besteht eine Option auf drei weitere Fahrzeuge. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Fahrzeuge und ist auf eine Dauer von 1800 Tagen angelegt.
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Beschaffung von 3 sowie 3 weiteren optionalen Arbeitswagen für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht neue Arbeitswagen für ihre Feuerwehr. Insgesamt werden drei Fahrzeuge fest bestellt, wobei die Option besteht, drei weitere Fahrzeuge bei Bedarf zu erwerben. Die Auswahl des Anbieters erfolgt zu 70 Prozent über den Preis und zu 30 Prozent über die Lieferzeit. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren, was auf eine langfristige Bereitstellung oder Wartungsphase hindeutet.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der Mindestlohn- und Sozialversicherungsbestimmungen
- Nachweis der unternehmensbezogenen Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 Lot3 Arbeitswagen sowie 3 weitere als Option Auslieferung schnellstmöglich
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality30%
Lieferzeit
- price70%
Preis
Zeitplan
- 27. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung