Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Hutchinson GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·468714-2026

Beschaffung von 90.000 Einheiten Gleitmittel für Reifen und Felgen

LieferauftragVerteidigungÖffentliche VerwaltungVerteidigungBundeswehrMilitaertechnikLogistikFahrzeugtechnikOeffentliche Beschaffung
Auftragswert
~€675k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Lieferung von 90.000 Einheiten eines speziellen Gleitmittels für Reifen und Felgen aus. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung von Versorgungsgütern für die Bundeswehr. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

6003017556-BAAINBw E2.3V

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beschafft 90.000 Einheiten eines speziellen Gleitmittels, das für die Montage und Wartung von Reifen und Felgen verwendet wird. Das Produkt ist unter der Versorgungsnummer 2640-14-521-5418 gelistet, was auf eine standardisierte militärische Versorgung hinweist. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, ist der Kreis der potenziellen Bieter bereits vorab definiert. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erteilt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00006003017556-BAAINBw E2.3V TV054

Beschaffung von 90.000 EA GLEITMITTEL, REIFEN UND FELGE, VersNr. 2640-14-521-5418)

CPV 35400000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Hutchinson GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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