Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Mercedes-Benz AG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·479025-2026

Beschaffung von 5 Basisfahrzeugen für Notarzteinsatzfahrzeuge

RS
Plauen, Germany·Veröffentlicht 10. Juli 2026
FahrzeugeRettungsdienstbedarfGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungRettungsdienstFahrzeugbeschaffungOeffentliche VerwaltungNotfallmedizinLogistik
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Rettungszweckverband Südwestsachsen schreibt die Lieferung von fünf Basisfahrzeugen aus, die für den späteren Ausbau zu Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) vorgesehen sind. Es handelt sich um eine reine Lieferleistung, bei der der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Ein Zeitrahmen für die Lieferung ist nicht explizit angegeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung von 5 Fahrzeugen passend zum Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

VergabeHero-Einschätzung

Der Rettungszweckverband Südwestsachsen sucht fünf neue Basisfahrzeuge, die als Grundlage für den Ausbau zu Notarzteinsatzfahrzeugen dienen sollen. Ein Notarzteinsatzfahrzeug ist ein spezielles Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes, das einen Notarzt schnell zum Einsatzort bringt. Da nur die Basisfahrzeuge beschafft werden, ist der spätere medizinische und technische Innenausbau nicht Teil dieser Ausschreibung. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung 5 NEF Basisfahrzeuge (NEU2)

Beschaffung von 5 Fahrzeugen passend zum Ausbau als Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

CPV 34144200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Mercedes-Benz AG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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