Beschaffung von 35 zertifizierten mobilen Zufahrtssperren

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
280.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt GöttingenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
15.07.2026
Bekanntmachungsnummer
490031-2026
Verfahrensnummer
c17c3d0a-08aa-4714-b3c3-67d64b193632
CPV-Codes
35000000 · Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung; 35113100 · Geländeabsicherungseinrichtungen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Göttingen beschafft 35 neue, zertifizierte mobile Zufahrtssperren zum Schutz der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten vor willentlichen Überfahrten. Die Sperren müssen unter anderem einen 7,2-Tonnen-Lkw bei 48 km/h stoppen, mobil aufstellbar sein und Fluchtwege sowie den Personenverkehr ermöglichen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 280.000 Euro; die Lieferung nach Göttingen muss spätestens am 9. November 2026 um 8:00 Uhr erfolgen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm – 850mm. # Material: Die Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem, muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: - Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, - Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, - Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Beschaffung mobiler Zufahrtssperren280.000 EUR

    Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm – 850mm. # Material: Die Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem, muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: - Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, - Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, - Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen.

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Das Nachforderungs- /Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.

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Anforderungen

Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Das Nachforderungs- /Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 599087-2026
Vergleichbare Verfahren271vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag154 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 76 Vergaben

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IFITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbHWilnsdorf3005.08.2026461 Tsd. €steigend
MAMercedes-Benz AGBerlin3024.07.202611,8 Mio. €steigend
HGhorizont group gmbhKorbach2003.09.2026450 Tsd. €steigend
DTDaimler Truck AGBerlin2007.08.2026277 Tsd. €steigend
BVBAS Vertriebs GmbH - 2030.07.2026585 Tsd. €steigend
SGSchlingmann GmbH & Co. KGDissen2029.07.2026553 Tsd. €steigend
ANAdolf Nissen Elektrobau GmbH + Co. KGTönning2027.07.2026253 Tsd. €steigend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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    26.11.2024noch 20 Monate31.05.2028
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Stadt Göttingen

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Verfahren pro Jahr14Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
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Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

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19.05.2026Installation raumlufttechnischer Anlagen für das Otfried-Müller-Haus in GöttingenVergebenHMHeiztechnik Mühlhausen GmbH422 Tsd. €
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