Beschaffung von 40 Zufahrtssperren mit Zubehör für sichere Veranstaltungsflächen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
26.05.2026
CPV-Codes
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
353992-2026
Verfahrensnummer
c09d6f89-7b87-4259-8770-8add9840c8ff

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Neuwied beschafft 40 Zufahrtssperren zur Absicherung von Veranstaltungsflächen in Neuwied. Zum Lieferumfang gehören außerdem 28 Auffahrrampen in 14 Sätzen, 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche. Die Zuschlagsentscheidung berücksichtigt neben dem Preis auch die Qualität der Sperrelemente und des Zubehörs sowie Nachhaltigkeit; die Frist endet am 23. Juni 2026 um 08:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Beschaffung von Zufahrtssperren inklusive Zubehör für die Stadt Neuwied

    Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche). Wichtigstes Kriterium bei der Wahl eines geeigneten Sperrsystems ist seine objektive Schutzwirkung. Das ist die Fähigkeit, auch schwere Fahrzeuge innerhalb möglichst kurzer Strecke verlässlich zu stoppen. Ein weiteres Kriterium ist die Fähigkeit der Sperre, berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen muss trotz Sperre ein ungehinderter Personenfluss und eine rasche Entfluchtungsmöglichkeit gegeben sein. Des Weiteren kommt es auf eine möglichst einfache Logistik und Lagerung der Sperrvorrichtungen an. Ausschlusskriterien: Die Sperrelemente müssen manuell absenkbar/umlegbar sein, um berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Der Verschluss muss mittels Zahlenschlosses erfolgen. Zertifizierung: Die mobilen Zufahrtssperren sollen eine Zertifizierung nach ISO 22343-1:2033 und DIN SPEC 91414-1 oder vergleichbare Zertifizierungen vorweisen. Serviceleistungen: Der Anbieter sollte über ein Reklamationsmanagement verfügen. Das bedeutet, dass etwaige Mängel am Produkt innerhalb von 21 Tagen beseitigt werden können bzw. Ersatzelemente beim Ausfall einer Sperre vorgehalten werden. Abdeckbleche (Einlegetrittschutzbleche): Die Bleche sollen aus einem leichten Material (Aluminium) bestehen. Idealerweise bestehen sie aus einem Element und nicht aus einem Stecksystem. Sie müssen zudem mit einer Kette oder einem ähnlichen System vor Ort an der Sperrstelle abschließbar sein, so dass die Bleche nicht außerhalb der Veranstaltungszeiten an einen zentralen Ort verbracht werden müssen. Abmaße (im aufgebauten/aufgeklappten Zustand): Die Sperrelemente sollen einzeln aber auch im Verbund (zur Sicherung zentraler Zufahrtsstraßen) gestellt werden können. Dabei soll die Höhe mind. 0,80 m und max. 1,10 m betragen. Die Breite des Elements muss mind. 1,50 m und max. 2,00 m betragen. Die Tiefe mind. 3,00 m und max. 3,50 m. Zwecks Entfluchtung ist eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m erforderlich und eine max. Durchgangsbreite von 1,50 m gefordert. Die Plattform muss angeschrägt und nicht höher sein als 12 cm um eine Passierbarkeit von Rollstühlen ohne Hilfestellung gewährleisten zu können. Überfahrbarkeit: Da die Sperren während des Veranstaltungsaufbaus von Zugmaschinen der Marktbeschickenden sowie außerhalb der Veranstaltung im Rahmen des regulären Straßenverkehrs von Lkws und Bussen passiert werden, soll eine Überfahrbarkeit mit 40 t garantiert sein. Einsatz von erneuerbarer Energie: Der Einsatz von erneuerbarer Energie im Unternehmen ist nachzuweisen. Nachhaltige Verpackung: Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber über das duale System. Nachhaltigkeitskonzept. Bitte stellen Sie Ihr Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept vor. Das Konzept muss folgende Themen beinhalten: • Soziale- und Gesellschaftliche Verantwortung • Klima- und Umweltschutz • Verpackungskonzept • Zusätzliche Nachweise / Zertifikate

    Frist: 23.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber wird einen Bewerber von derTeilnahme am Vergabeverfahren ausschließen,wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kannder Auftraggeberunter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 § A-EntG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis 50% Preis Zubehör: 5%
55 %
Qualität Sperrelemente: 35 % Qualität Zubehör: 5 % Nachhaltigkeit: 5 %
45 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der Auftraggeber wird einen Bewerber von derTeilnahme am Vergabeverfahren ausschließen,wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kannder Auftraggeberunter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 § A-EntG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 529310-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.