Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Schmidt Kommunalfahrzeuge GmbH

Auftragswert

€593k

Zuschlag am

28. Juli 2026

TED·544767-2026

Leasing von drei Abfallsammelfahrzeugen mit Niederflurtechnik

FahrzeugbeschaffungDienstleistungenÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftAbfallwirtschaftLeasingKommunale FahrzeugeStadtreinigungOeffentliche Beschaffung
Auftragswert
€600k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Gießen schreibt das Leasing von drei Abfallsammelfahrzeugen in Niederflurbauweise für einen Zeitraum von drei Jahren aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Fahrzeuge für das Stadtreinigungs- und Fuhramt. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren mit einer Gewichtung von 70 Prozent auf den Preis und 30 Prozent auf qualitative Kriterien.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung von 3 Abfallsammelfahrzeugen (Niederflur) über 3-Jahres-Leasing

VergabeHero-Einschätzung

Das Stadtreinigungs- und Fuhramt der Stadt Gießen sucht einen Leasingpartner für drei neue Abfallsammelfahrzeuge. Es handelt sich um spezielle Niederflurfahrzeuge, die den Arbeitsalltag der Müllabfuhr durch einen niedrigen Einstieg erleichtern sollen. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt. Bei der Auswahl des Anbieters spielen neben dem Preis auch technische Aspekte, die Ausstattung der Fahrzeuge sowie Serviceleistungen eine wichtige Rolle.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von 3 Abfallsammelfahrzeugen (Niederflur) über 3-Jahres-Leasing

Lieferung von 3 Abfallsammelfahrzeugen (Niederflur) über 3-Jahres-Leasing

CPV 34144510, 341445111095 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Angebotspreis

    70%
  • quality

    Technik/Ausstattung/Mitarbeiterbefragung/Service

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Schmidt Kommunalfahrzeuge GmbH · €593k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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