TED·455157-2026·Schließt in 29 Tagen

Beschaffung von 20 batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen

Sachsen
Annaberg-Buchholz, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
FahrzeugbeschaffungÖPNV-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportElektromobilitaetOepnvBusbeschaffungNachhaltigkeitOeffentliche Verkehrsmittel
Auftragswert
~€13M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
30. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH schreibt die Lieferung von 20 batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen mit einer Länge von 10,5 bis 12,5 Metern aus. Der Auftrag umfasst zudem fahrzeugnahe Systeme, Dokumentation, Schulungen und Diagnosetechnik. Die Auslieferung erfolgt in vier Chargen bis zum 30. November 2028.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (im Folgenden „RVE“ oder „Auftraggeberin“) ist das kommunale Verkehrsunternehmen des Erzgebirgskreises. Sie erbringt im Rahmen der zum 29. März 2019 erfolgten Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) des Aufgabenträgers Erzgebirgskreis nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen. Die RVE betreibt im ÖPNV derzeit 151 Linien, die ein Streckennetz von 3.189 km Länge abdecken und ca. 8,7 Millionen Fahrgäste befördern. Die Fahrzeugflotte der RVE umfasst 260 Omnibusse. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird RVE mit Unterstützung durch das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr batterieelektrische Busse im Erzgebirgskreis einführen. Das Förderprogramm deckt gemäß dem Zuwen-dungsbescheid 70 % der zuwendungsfähigen Mehrausgaben. Die Förderung nach RL Bus des Freistaates Sachsen deckt eine Grundförderung ab. Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der RVE elementar. Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt zwanzig (20) batterie-elektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5 bis 12,5 m) inklusive fahrzeugnaher Systeme (im Folgenden „E-Busse“), Dokumentation, Schulungen, Diagnosetechnik und bestimmter Daten- und Serviceleistungen. Die Fahrzeuge und weiteren Leistungen müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Lieferung aller Busse muss bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein. Dabei hat die Lieferung in vier Chargen zu je fünf Bussen in verbindlich vorgegebenen Zeiträumen zu erfolgen (vgl. Ziffer 7 des Vertrags). Die Ladung der Batteriebusse soll mittels CCS 2.0-Ladestecker im Sinne einer Depotladung erfolgen. Die Ladeinfrastruktur wird im Rahmen einer separaten Ausschreibung beschafft. Die RVE ist als öffentliche Auftraggeberin, die im Hinblick auf die Bereitstellung von Verkehrsleistungen eine Sektorentätigkeit erbringt, Sektorenauftraggeberin. Die Beschaffung der E-Busse erfolgt daher im Wege einer europaweiten Ausschreibung nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO).

VergabeHero-Einschätzung

Die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH modernisiert ihre Flotte und beschafft 20 neue Elektrobusse für den öffentlichen Nahverkehr im Erzgebirgskreis. Die Fahrzeuge sollen in vier Etappen bis Ende 2028 geliefert werden, wobei neben den Bussen auch Schulungen und technische Serviceleistungen Teil des Auftrags sind. Die Beschaffung wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert, was eine fristgerechte Lieferung besonders wichtig macht. Die Ladeinfrastruktur ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, da sie separat vergeben wird.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von insgesamt zwanzig (20) batterie-elektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5 -12,5 m) inkl. fahrzeugnaher Systeme, Dokumentation, Schulungen, Diagnosetechnik, best. Daten- und Serviceleistungen

Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird RVE mit Unterstützung durch das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr batterieelektrische Busse im Erzgebirgskreis einführen. Das Förderprogramm deckt gemäß dem Zuwendungsbescheid 70 % der zuwendungsfähigen Mehrausgaben. Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der RVE elementar. Die Förderung nach RL Bus des Freistaates Sachsen deckt eine Grundförderung ab. Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt zwanzig (20) batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5 m bis 12,5 m) inklusive fahrzeugnaher Systeme (im Folgenden „E-Busse“), Dokumentation, Schulungen, Diagnosetechnik und bestimmter Daten- und Serviceleistungen. Die Fahrzeuge und weiteren Leistungen müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Ladung der Batteriebusse soll mittels CCS 2.0-Ladestecker im Sinne einer Depotladung erfolgen. Die Ladeinfrastruktur wird im Rahmen einer separaten Ausschreibung beschafft. Die RVE ist als öffentliche Auftraggeberin, die im Hinblick auf die Bereitstellung von Verkehrsleistungen eine Sektorentätigkeit erbringt, Sektorenauftraggeberin. Die Beschaffung der E-Busse erfolgt daher im Wege einer europaweiten Ausschreibung nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO).

CPV 34144910, 34121100, 34121400, 34121000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich aus 60 % Preis und 40 % Qualität zusammen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Wertungspunktzahl (Kennzahl Z) erreicht. Insgesamt können maximal 1000 Wertungspunkte erzielt werden. Im Falle eines Punktegleichstands erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl P den Vorzug. Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 17) berechnet. Der Bieter kann hier maximal 600 Wertungspunkte erreichen. Die Kennzahl P setzt sich aus drei separat bewerteten Unterkriterien zusammen, deren Punktzahlen addiert werden: - "Anschaffungspreis gesamt (netto): maximal 250 Wertungspunkte (Gewichtung 25 %) - Betriebskosten Wartungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) - Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium separat. Die in den jeweiligen Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden anschließend zur Kennzahl P addiert. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 16 - Bewertungsmatrix (Änderungen vorbehalten) entnommen werden.

    60%
  • quality

    Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich aus 60 % Preis und 40 % Qualität zusammen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Wertungspunktzahl (Kennzahl Z) erreicht. Insgesamt können maximal 1000 Wertungspunkte erzielt werden. Im Falle eines Punktegleichstands erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl P den Vorzug. Die Kennzahl L wird anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 16) aufgeführten Bewertungskriterien berechnet. Insgesamt kann der Bieter hier maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien ist der Bewertungs-matrix zu entnehmen. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmaßstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die formalen Anforderungen für das Konzept der Bewertungsmatrix zu entnehmen sind und diese eingehalten werden müssen. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 16 - Bewertungsmatrix (Änderungen vorbehalten) entnommen werden.

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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