Lieferung von zwei Überflurbremsenprüfständen
Was wird ausgeschrieben
Die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH beschafft insgesamt zwei Überflurbremsenprüfstände zur Wartung und Prüfung von Fahrzeugbremsanlagen. Die Lieferung ist in zwei separate Lose aufgeteilt, wobei jeder Prüfstand an einen anderen Standort (Storkow und Torgelow) geliefert wird. Der Auftrag umfasst die reine Lieferung der technischen Prüfsysteme, ohne explizite Installations- oder Wartungsleistungen in der Beschreibung. Die Angebotsfrist endet im Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferleistung von insgesamt zwei Bremsenprüfständen aufgeteilt in zwei Lose
Die Bundeswehr-Tochter HIL Heeresinstandsetzungslogistik sucht einen Lieferanten für zwei spezielle Überflurbremsenprüfstände. Diese technischen Geräte werden in den Fahrzeugwerkstätten benötigt, um die Bremsanlagen von Militärfahrzeugen sicher und normgerecht zu prüfen. Die beiden Geräte werden aufgeteilt in zwei Lose an die Standorte Storkow in Brandenburg und Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern geliefert. Der reine Lieferauftrag ist für den Juni 2026 ausgeschrieben, wobei keine expliziten Zuschlagskriterien genannt werden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach §§ 123, 124 GWB
- Zuverlässigkeit nach § 124 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach VgV/VSVgV
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Technische und fachliche Eignung
- Erfüllung der Pflichten nach Sozial- und Steuerrecht
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.S.d. § 123 Abs. 1 Nummer 1 GWB i.S.d. § 123 Abs. 1 Nummer 2 und 3 GWB i.S.d. § 123 Abs. 1 Nummer 4 und 5 GWB i.S.d. § 123 Abs. 1 Nummer 6-9 GWB i.S.d. § 123 Abs. 1 Nummer 10 GWB i.S.d. § 123 Abs. 4 Nummer 1 GWB i.S.d. § 124 Abs. 1 Nummer 2 GWB i.S.d. § 124 Abs. 1 Nummer 3 GWB i.S.d. § 124 Abs. 1 Nummer 4 GWB i.S.d. § 124 Abs. 1 Nummer 5 GWB i.S.d. § 124 Abs. 1 Nummer 6 GWB i.S.d. § 124 Abs. 1 Nummer 7 GWB i.S.d. § 124 Abs. 1 Nummer 8 GWB Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 56 VgV bzw. § 22 Abs. 6 VSVgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteLieferung eines Bremsenprüfstands
Lieferung eines Bremsenprüfstands
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung