TED·436103-2026·Schließt in 33 Tagen

Beschaffung von 175 mobilen Windows-Convertibles für Lehrkräfte

HochsauerlandkreisArnsberg, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€210k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Juli 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Hochsauerlandkreis schreibt die Ersatzbeschaffung von 175 mobilen Windows-basierten Endgeräten (Convertibles) für Lehrkräfte an Schulen in seiner Trägerschaft aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Lieferung der Hardware. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28. Juli 2026.

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Für die Lehrkräfte der Schulen in Trägerschaft des Hochsauerlandkreises sind mobile Endgeräte zu ersetzen. Dazu sind 175 Convertibles zu beschaffen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Hochsauerlandkreis möchte seine Lehrkräfte mit neuen mobilen Arbeitsgeräten ausstatten und beschafft dafür insgesamt 175 sogenannte Convertibles. Ein Convertible ist ein Gerät, das sowohl als klassischer Laptop als auch als Tablet genutzt werden kann, in diesem Fall mit dem Betriebssystem Windows. Die neuen Geräte sollen ältere Modelle ersetzen, um den digitalen Unterricht an den Schulen des Landkreises zu unterstützen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, können sich entsprechende IT-Lieferanten um den Auftrag bewerben.

IT-DienstleistungenHardware-BeschaffungÖffentliche VerwaltungBildungswesenIt HardwareSchul ItOeffentliche VerwaltungMobile EndgeraeteWindows Systeme
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ersatzbeschaffung von mobilen Windows-basierten Endgeräten für Lehrkräfte im Hochsauerlandkreis

Für die Lehrkräfte der Schulen in Trägerschaft des Hochsauerlandkreises sind mobile Endgeräte zu ersetzen. Dazu sind 175 Convertibles zu beschaffen.

CPV 30213100, 30213200Frist 28. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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