TED·415894-2026

Beschaffung von 139 Sichtungs-PCs

GZ
IT-HardwareÖffentliche VerwaltungHardwarePc BeschaffungOeffentliche VerwaltungZollverwaltungIt Ausstattung
Auftragswert
~€167k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Juli 2026
-18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Generalzolldirektion schreibt die Lieferung von 139 Sichtungs-PCs aus. Es handelt sich um einen Lieferauftrag, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 16. Juli 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

139 Sichtungs-PCs Nähere Angaben können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung sucht einen Lieferanten für 139 sogenannte Sichtungs-PCs. Diese Geräte werden für spezifische Prüf- oder Sichtungsprozesse innerhalb der Zollverwaltung benötigt. Da der Preis das einzige Kriterium für die Vergabe ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot. Interessierte Unternehmen sollten die technischen Details im Leistungsverzeichnis prüfen, um die Anforderungen an die Hardware zu erfüllen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Ausschlussgründe gem. § 123 GWB
  • Ausschlussgründe gem. § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB siehe Vergabeunterlagen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000139 Stück Sichtungs-PC´s

139 Sichtungs-PCs Nähere Angaben können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

CPV 30210000Frist 16. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis (siehe Vergabeunterlagen)

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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