Beschaffung von 1.260 iPads und Software-Lizenzen für Schulen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Sankt Augustin schreibt die Beschaffung von 1.260 iPads sowie zugehörigen Management-Lizenzen für weiterführende Schulen und Grundschulen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Hardware (iPads) inklusive DEP-Handling, Los 2 die Software-Lizenzen (Jamf School). Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ausbau bzw. Teilerneuerung der im Jahr 2021 begonnenen Ausstattung aller Schülerinnen/Schüler der 5 weiterführenden Schulen mit einer persönlichen mobilen Lernausstattung bestehend aus Tablet Computern (Los 1: iPads) inkl. DEP-Handling und Lizenzen einer Management-Software (Los 2: Lizenzen Jamf School), Gleiches für Gerätepools an Grundschulen.
Die Stadt Sankt Augustin möchte ihre Schulen mit moderner Technik ausstatten und beschafft dafür insgesamt 1.260 iPads sowie die notwendigen Lizenzen für eine Verwaltungssoftware. Das Projekt ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 beinhaltet die Hardware, also die Tablet-Computer inklusive der Einrichtung für die automatische Geräteverwaltung (DEP-Handling), während Los 2 die Lizenzen für die Software 'Jamf School' umfasst, mit der die Geräte zentral gesteuert werden. Ziel ist es, die bestehende digitale Lernausstattung an fünf weiterführenden Schulen sowie an Grundschulen auszubauen oder zu erneuern. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält den Zuschlag.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
2 LoteAusbau bzw. Teilerneuerung der im Jahr 2021 begonnenen Ausstattung aller Schülerinnen/Schüler der 5 weiterführenden Schulen mit einer persönlichen mobilen Lernausstattung bestehend aus Tablet Computern (Los 1: iPads) inkl. DEP-Handling und Lizenzen einer Management-Software (Los 2: Lizenzen Jamf School), Gleiches für Gerätepools an Grundschulen.
Ausbau bzw. Teilerneuerung der im Jahr 2021 begonnenen Ausstattung aller Schülerinnen/Schüler der 5 weiterführenden Schulen mit einer persönlichen mobilen Lernausstattung bestehend aus Tablet Computern (Los 1: iPads) inkl. DEP-Handling und Lizenzen einer Management-Software (Los 2: Lizenzen Jamf School), Gleiches für Gerätepools an Grundschulen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
100 % Preis
- price
100 % Preis
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung