TED·413508-2026

Beschaffung und Verlängerung von NUIX-Softwarelizenzen

Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, Germany·Veröffentlicht 16. Juni 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungPolizei und SicherheitSoftwarelizenzenIt SicherheitDigitale ForensikOeffentliche VerwaltungIt Dienstleistungen
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Juli 2026
-20 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen schreibt die Verlängerung von NUIX-Softwarelizenzen aus. Der Vertrag läuft bis Ende 2027 und umfasst einen Zeitraum von 510 Tagen. Es handelt sich um eine Beschaffung von IT-Softwarelizenzen für den polizeilichen Einsatz.

Vollständige Beschreibung anzeigen

NUIX-Lizenzen

VergabeHero-Einschätzung

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen benötigt eine Verlängerung bestehender Softwarelizenzen des Herstellers NUIX, die für die digitale Forensik und Datenanalyse eingesetzt werden. Der Auftrag läuft bis Ende 2027 und deckt einen Zeitraum von 510 Tagen ab. Da es sich um eine spezifische Softwarelösung handelt, ist das Angebot auf die Bereitstellung dieser Lizenzen fokussiert. Bieter müssen die üblichen Ausschlussgründe gemäß Formular 521 EU beachten, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Erklaerung zu Ausschlussgruenden gemaess Formular 521 EU

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Verweis auf Formular 521 EU Ausschlussgründe

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Vergabe zu: 1002000923 NUIX Lizenzen bis Ende 2027

Verlängerung von NUIX-Lizenzen

CPV 48000000, 72000000Frist 14. Juli 2026510 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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