Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Autohaus Gitter e.Kfm.

Auftragswert

€334k

Zuschlag am

20. Apr. 2026

TED·375915-2026

Beschaffung und Leasing von 11 Kommunalfahrzeugen für den Bauhof

Sachsen
Schkeuditz, Germany·Veröffentlicht 2. Juni 2026
LieferaufträgeFahrzeugeÖffentliche VerwaltungKommunalfahrzeugeLeasingBauhofOeffentliche VerwaltungFahrzeugflotte
Auftragswert
~€530k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Schkeuditz schreibt die Beschaffung und das Leasing von insgesamt 11 Kommunalfahrzeugen für ihren Technischen Service bzw. Bauhof aus. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von 1825 Tagen, also fünf Jahren, angelegt. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach dem Kriterium des wirtschaftlichsten Angebots.

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Beschaffung von Kommunalfahrzeugen für den Technischen Service / Bauhof

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Schkeuditz sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung von 11 Kommunalfahrzeugen, die im städtischen Bauhof eingesetzt werden sollen. Es handelt sich dabei um ein Leasingmodell, bei dem die Fahrzeuge für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist die Modernisierung oder Ergänzung des Fuhrparks für den technischen Betrieb der Stadt. Interessierte Unternehmen müssen in der Lage sein, die Fahrzeuge über die gesamte Vertragslaufzeit zu warten und bereitzustellen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Beschaffung und Leasingvertrag für Kommunalfahrzeuge des Technischen Service´ / Bauhof (11 Stück)

Beschaffung und Leasingvertrag für Kommunalfahrzeuge des Technischen Service´ / Bauhof (11 Stück)

CPV 341447001825 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    wirtschaftlichstes Angebot

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Apr. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Autohaus Gitter e.Kfm. · €334k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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