TED·274871-2026

Schienengeführter Portalkran (RMG) mit Hänge-Drehlaufkatze für Containerterminal Hamburg

EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbHHamburg, GermanyVeröffentlicht 22. Apr. 2026
Auftragswert
~€5.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Mai 2026
-3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH schreibt die Beschaffung eines schienengeführten Portalkrans (RMG) mit Fernsteuerstand und Hänge-Drehlaufkatze aus. Der Kran soll eine Stapelfähigkeit von bis zu drei Lagen haben und in ein bestehendes Bahnkranmodul mit Kranen der Firma Künz integriert werden. Die Kommunikationsschnittstelle muss an die bestehenden Anlagen angepasst werden, insbesondere der Kollisionsschutz. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist Beschaffung eines schienengeführter Portalkrans mit Fernsteuerstand (RMG; rail mounty gantry crane) mit Hänge-Drehlaufkatze, mit einer Stapelfähigkeit von bis zu drei Lagen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Hamburger Containerterminal-Betreiber EUROGATE beschafft einen neuen schienengeführten Portalkran (RMG) für das Terminal Waltershof. Der Kran wird mit einer Fernsteuerung und einer Hänge-Drehlaufkatze ausgestattet und kann Container bis zu drei Lagen hoch stapeln. Besonderheit: Der neue Kran muss in ein bestehendes System mit Kranen des Herstellers Künz integriert werden, wobei die Kommunikationsschnittstelle und der Kollisionsschutz angepasst werden müssen. Es handelt sich um einen Lieferauftrag, der Herstellung, Lieferung, Aufbau und Übergabe umfasst. Bieter müssen verschiedene Eignungsnachweise vorlegen, unter anderem zu Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie zu Ausschlussgründen gemäß GWB.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eignungsnachweis gemäß Vordrucke 'Eignung und Ausschlussgründe'
  • Nachweis der Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB
  • Eigenerklärung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Kompatibilität mit bestehenden Künz-Kranen (Schnittstellenanpassung Kollisionsschutz)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB gemäß der Vordrucke "Eignung und Ausschlussgründe" zu belegen. Wenn 1. Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwer-wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangel-haft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist: fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001KV / Bahnkran (RMG) – Herstellung, Lieferung, Aufbau und Übergabe

Gegenstand dieser Ausschreibung ist Beschaffung eines schienengeführter Portalkrans mit Fernsteuerstand (RMG; rail mounty gantry crane) mit Hänge-Drehlaufkatze, mit einer Stapelfähigkeit von bis zu drei Lagen. Der Kran arbeitet in einem bestehenden Bahnkranmodul mit Kranen der Firma Künz. Somit ist die Kommunikationsschnittstelle den bestehenden Anlagen anzupassen. Dies betrifft insbesondere den Kollisionsschutz. Der Portalkran muß zwischen den Kranbahnbalken befindlichen Umschlaggleise und Ablagespuren sowie westlich bzw. östlich an der Kranbahn angrenzende Übergabebereiche und Umschlaggleise bedienen. Der Portalkran soll 7 Tage/Woche im dreischichtigen Betrieb arbeiten.

CPV 42414100, 42414110, 42414140Frist 26. Mai 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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