Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: KFB Jessen GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

8. Apr. 2026

TED·439936-2026

Beschaffung eines Gerätewagens Hygiene für die Feuerwehr

Stadt BottropBottrop, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€325k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bottrop schreibt die Lieferung und den Einbau eines Gerätewagens Hygiene gemäß DIN 14502 T2-3 aus. Der Auftrag umfasst ein einzelnes Los für ein Fahrzeug inklusive der vollständigen feuerwehrtechnischen Beladung. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung Gerätewagen Hygiene gem. DIN 14502 T2-3 umfasst die Lieferung, sowie den Einbau der in der Leistungsbeschreibung geforderten Komponenten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bottrop sucht einen neuen Gerätewagen Hygiene für ihre Feuerwehr. Dabei handelt es sich um ein spezielles Einsatzfahrzeug, das nach der Norm DIN 14502 T2-3 ausgestattet sein muss, um die hygienische Versorgung an Einsatzstellen sicherzustellen. Der Auftrag beinhaltet sowohl die Lieferung des Fahrzeugs als auch den Einbau der erforderlichen technischen Komponenten und der Beladung. Da der Zuschlag allein über den Preis entschieden wird, ist ein effizientes Angebot entscheidend.

FahrzeugeFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungFeuerwehrFeuerwehrRettungsdienstFahrzeugbeschaffungOeffentliche VerwaltungNutzfahrzeuge
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung Gerätewagen Hygiene Feuerwehr

1 Gerätewagen Hygiene komplett mit Beladung

CPV 34144210
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis des Angebots

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Apr. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an KFB Jessen GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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