TED·514276-2026·Schließt in 32 Tagen

Beschaffung und Implementierung einer Finanzsoftware

Sachsen-Anhalt
Aschersleben, Germany·Veröffentlicht 24. Juli 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungFinanzsoftwareOeffentliche VerwaltungIt DienstleistungenSoftware ImplementierungKommunale It
Auftragswert
~€175k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Aschersleben schreibt den Erwerb sowie die technische Einrichtung einer neuen Finanzsoftware aus. Es handelt sich um einen Lieferauftrag für eine spezialisierte Softwarelösung zur Unterstützung der kommunalen Finanzverwaltung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 24. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erwerb und Einrichtung einer Finanzsoftware

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Aschersleben sucht einen Anbieter für eine neue Finanzsoftware, die für die Verwaltung der städtischen Finanzen eingesetzt werden soll. Der Auftrag umfasst dabei nicht nur den reinen Kauf der Softwarelizenzen, sondern auch deren fachgerechte Einrichtung und Implementierung in die bestehende IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung. Die Vergabe erfolgt auf Basis einer Kombination aus Qualität (60 Prozent) und Preis (40 Prozent), wobei die technische Eignung und die Funktionalität der Software eine zentrale Rolle spielen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit kommunalen Finanzsystemen mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung Finanzsoftware

Erwerb und Einrichtung einer Finanzsoftware

CPV 48443000Frist 24. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Alle auf der Bewertungsmatrix ange- gebenen Kriterien

    60%
  • price

    Preis entsprechend der Preisliste

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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