Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·444149-2026

Beschaffung und Implementierung einer Finanzsoftware

Sachsen-Anhalt
Aschersleben, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
IT-DienstleistungenSoftwareĂ–ffentliche VerwaltungFinanzsoftwareOeffentliche VerwaltungSoftware BeschaffungDigitalisierungKommunale It
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Aschersleben schreibt den Erwerb sowie die Einrichtung einer neuen Finanzsoftware aus. Es handelt sich um einen Lieferauftrag zur Modernisierung der kommunalen Finanzverwaltung. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Budgetwert wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erwerb und Einrichtung einer Finanzsoftware

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Aschersleben sucht nach einem Anbieter für eine neue Finanzsoftware, die sowohl erworben als auch im laufenden Betrieb der Stadtverwaltung eingerichtet werden soll. Ziel ist die Digitalisierung und Optimierung der finanztechnischen Prozesse innerhalb der kommunalen Verwaltung. Die Vergabe erfolgt auf Basis einer Kombination aus technischer Qualität, die mit 60 Prozent gewichtet wird, und dem Preis, der 40 Prozent ausmacht. Da keine detaillierten Angaben zum Auftragsvolumen vorliegen, orientiert sich die Schätzung an marktüblichen Preisen für kommunale Finanzsoftwarelösungen dieser Größenordnung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung Finanzsoftware

Erwerb und Einrichtung einer Finanzsoftware

CPV 48443000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    ErfĂĽllung der fachlichen und technischen Anforderugen

    60%
  • price

    Preis

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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