Vergabeentscheid (verknüpfte Bekanntmachung)

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·347724-2026

Beschaffung und Implementierung einer Finanzsoftware

Sachsen-Anhalt
Aschersleben, Germany·Veröffentlicht 21. Mai 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungFinanzsoftwareIt DienstleistungenOeffentliche VerwaltungSoftware ImplementierungKommunale It
Auftragswert
~€225k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Juni 2026
-39 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Aschersleben schreibt den Erwerb sowie die Einrichtung einer neuen Finanzsoftware aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Softwarelösung sowie die notwendigen Implementierungsleistungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 4. Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erwerb und Einrichtung einer Finanzsoftware

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Aschersleben sucht einen Anbieter für eine neue Finanzsoftware, die sowohl erworben als auch im kommunalen Umfeld eingerichtet werden soll. Es handelt sich um ein IT-Projekt zur Modernisierung der Finanzverwaltung, bei dem neben der Softwarelizenz auch die technische Implementierung und Konfiguration gefordert sind. Da keine detaillierten technischen Spezifikationen vorliegen, sollten sich interessierte IT-Dienstleister auf die Anforderungen an kommunale Finanzsysteme konzentrieren. Der Auftrag ist als offenes Verfahren ausgeschrieben, was bedeutet, dass sich jedes geeignete Unternehmen bewerben kann.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung Finanzsoftware

Erwerb und Einrichtung einer Finanzsoftware

CPV 48443000Frist 4. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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