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Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000) inklusive Beladung

Thüringen
Hörselberg-Hainich, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
FahrzeugeSicherheitsausrüstungÖffentliche VerwaltungFeuerwehrFeuerwehrFahrzeugbeschaffungRettungstechnikOeffentliche SicherheitKommunalbedarf
Auftragswert
~€400k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Juli 2026
15 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Hörselberg-Hainich schreibt die Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges vom Typ TLF 4000 St aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst das Fahrgestell und den feuerwehrtechnischen Aufbau, Los 2 beinhaltet die feuerwehrtechnische Beladung. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.

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Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000 St)

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Hörselberg-Hainich sucht für ihre Feuerwehr ein neues Tanklöschfahrzeug des Typs TLF 4000 St. Die Beschaffung ist in zwei Bereiche unterteilt: Das erste Los umfasst das Fahrzeug selbst inklusive des speziellen Aufbaus für Feuerwehreinsätze, während das zweite Los die notwendige feuerwehrtechnische Beladung wie Schläuche, Pumpen oder Rettungsgeräte beinhaltet. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder beide Lose bewerben. Das Fahrzeug muss den geltenden DIN-Normen für Feuerwehrfahrzeuge entsprechen.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Aufbau

Lieferung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 4000 St) gemäß Leistungsbeschreibung.

CPV 34144210, 34144212, 35110000Frist 14. Juli 2026
LOT-0002Feuerwehrtechnische Beladung

Lieferung von Feuerwehrtechnischer Beladung gemäß Leistungsbeschreibung.

CPV 34144210, 34144212, 35110000Frist 14. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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