Beschaffung eines Storage-Systems (Active/Active-Cluster) inklusive Wartung

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bruchsal schreibt die Erneuerung ihres Produktiv-Storage-Systems aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung von zwei Everpure C50R5 Storage-Systemen als Active/Active-Cluster mit insgesamt 372 TB Bruttokapazität sowie einen 36-monatigen Wartungsvertrag mit Verlängerungsoption. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ziel dieser Ausschreibung ist es, das vorhandene Storage-System des Auftraggebers zu erneuern. Im Einzelnen ist dies ein neues Produktiv-Storage-System, bestehend aus zwei Everpure C50R5 als Active/Active-Cluster mit je 186 TB Bruttokapazität (10x 18,6 TB, ausschließlich NVMe-DirectFlash-Architektur) verwendet. Des Weiteren soll ein Wartungsvertrag („Evergreen Forever 4H“) für 36 Monate, mit der Option zur Verlängerung um weitere 36 Monate bei gleichbleibenden Konditionen, geschlossen werden. Das System ist „frei Aufstellungsort“ zu liefern.
Die Stadt Bruchsal modernisiert ihre IT-Infrastruktur und sucht einen Anbieter für ein neues Speichersystem (Storage-System). Es werden zwei leistungsstarke Speichereinheiten benötigt, die als sogenannter Active/Active-Cluster zusammenarbeiten – das bedeutet, beide Systeme sind gleichzeitig aktiv und sichern sich gegenseitig ab, um einen Ausfall zu verhindern. Zusätzlich ist ein dreijähriger Wartungsvertrag enthalten, der bei Bedarf um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Der Auftrag richtet sich an IT-Systemhäuser, die Hardware liefern und den technischen Support sicherstellen können.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123-124 GWB
- Einhaltung der Russland-Sanktionsverordnung (Art. 5k)
- Form- und fristgerechte Einreichung der Angebote
- Vollständigkeit der geforderten Vergabeunterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Aufteilung in Lose
1 LotZwei Everpure C50R5 Dual-Controller-Storage-Systeme (Cluster) mit jeweils 10x 18,6 TB (Rohkapazität) NVMe-DirectFlash-Drives und Wartungsvertrag in der Variante ‚Evergreen//Forever‘ für 36 Monate
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100 % Preis
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung