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Beschaffung eines LKW mit Ladekran für den Betriebshof Elmshorn

Schleswig-Holstein
Elmshorn, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
LieferaufträgeFahrzeugeÖffentliche VerwaltungKommunale DienstleistungenKommunalfahrzeugeLkw BeschaffungOeffentliche VerwaltungBauhof AusstattungNutzfahrzeuge
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Elmshorn schreibt die Lieferung eines zweiachsigen LKW mit Ladekran für ihren Betriebshof aus. Das Fahrzeug soll als 3-Seiten-Kipper ausgeführt sein und über eine Frontanbauplatte sowie Kommunalhydraulik für den Betrieb eines Schneepflugs verfügen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich nach dem Preis bewertet.

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Beschaffung eines LKW mit Ladekran für den Betriebshof Elmshorn

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Elmshorn sucht einen neuen LKW für ihren Betriebshof, der speziell für kommunale Aufgaben ausgestattet ist. Das Fahrzeug muss als 3-Seiten-Kipper konzipiert sein und über einen Ladekran sowie eine Frontanbauplatte mit Hydraulik verfügen, damit ein bereits vorhandener Schneepflug montiert werden kann. Es handelt sich um eine klassische Fahrzeugbeschaffung, bei der das wirtschaftlichste Angebot allein über den niedrigsten Preis ermittelt wird. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Lieferung von Kommunalfahrzeugen mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Beschaffung eines LKW mit Ladekran für den Betriebshof Elmshorn

Beschaffung eines zweiachsigen LKW, 3-Seiten-Kipper mit Ladekran, Frontanbauplatte mit Kommunal-Hydraulik für ein vorh. Schneepflug für den Betriebshof Elmshorn

CPV 34142000Frist 10. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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