Beschaffung eines Labor-Informations-Management-Systems (LIMS) für die Thüringer Polizei
Was wird ausgeschrieben
Die Thüringer Polizei schreibt die Lieferung, Anpassung, Installation und Inbetriebnahme eines Labor-Informations-Management-Systems (LIMS) aus. Der Auftrag umfasst zudem Schulungen, Service, Support sowie Betriebsunterstützungsleistungen. Die Umsetzung erfolgt für das Dezernat 41 der Landespolizeidirektion in Erfurt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vertragsgegenstand sind insbesondere die Lieferung, Anpassung, Installation und Inbetriebnahme eines Labor-Informations-Management-Systems (LIMS). Des Weiteren gelten Schulungen, Service, Support und Betriebsunterstützungsleistungen als vertraglich vereinbart.
Die Thüringer Polizei sucht einen IT-Dienstleister für die Einführung eines Labor-Informations-Management-Systems, kurz LIMS. Ein solches System dient dazu, Labordaten digital zu verwalten, Prozesse zu dokumentieren und Arbeitsabläufe in polizeilichen Laboren effizienter zu gestalten. Neben der reinen Software-Installation beinhaltet der Auftrag auch die notwendige Anpassung an die spezifischen polizeilichen Anforderungen sowie die anschließende Schulung der Mitarbeiter und dauerhaften technischen Support. Das Projekt ist für das Dezernat 41 der Landespolizeidirektion in Erfurt vorgesehen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zu § 299 StGB (Bestechlichkeit/Bestechung)
- Eigenerklärung zu § 263 StGB (Betrug gegen EU-Haushalt)
- Eigenerklärung zu § 129 StGB (Kriminelle Vereinigungen)
- Eigenerklärung zu § 129a/b StGB (Terroristische Vereinigungen)
- Eigenerklärung zu § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung)
- Eigenerklärung zu §§ 232 ff. StGB (Menschenhandel/Ausbeutung)
- Eigenerklärung zur Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. § 6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i. V. m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotVertragsgegenstand sind insbesondere die Lieferung, Anpassung, Installation und Inbetriebnahme eines Labor-Informations-Management-Systems (LIMS). Des Weiteren gelten Schulungen, Service, Support und Betriebsunterstützungsleistungen als vertraglich vereinbart.
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung