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Beschaffung eines HPC-Basisclusters für wissenschaftliche Simulationen und KI

Nordrhein-Westfalen
Köln, Germany·Veröffentlicht 10. Juli 2026
IT-DienstleistungenHardware-BeschaffungBildung und ForschungÖffentliche VerwaltungHpcHochleistungsrechnenIt InfrastrukturKuenstliche IntelligenzWissenschaftliche ForschungOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Juli 2026
15 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universität zu Köln schreibt die Erweiterung ihres Hochleistungsrechnersystems (HPC) durch einen zweiten Basiscluster aus. Das System soll als eigenständige, aber integrierte Ergänzung zum bestehenden Cluster dienen und wissenschaftliche Simulationen sowie KI-Anwendungen unterstützen. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der vollständigen Hardware- und Softwareinfrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen der Initiative HPC.NRW und in Übereinstimmung mit der landesweiten Strategie für Hochleistungsrechnen (HPC) hat die Universität zu Köln ein universell einsetzbares Hochleistungsrechnersystem ("Basiscluster 1") eingerichtet. Der Cluster steht den teilnehmenden Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Strategie ist auf einen schrittweisen Ausbau ausgelegt. Die in dieser Ausschreibung beschriebene Ausbaustufe ("Basiscluster 2") - bestehend aus Hardware und Software - muss als eigenständiger Cluster neben dem/den bestehenden Cluster(n) betrieben werden und deren Funktionalität ergänzen und erweitern. Ein schneller Datenaustausch zwischen den einzelnen Stufen muss gewährleistet sein, damit der Cluster - bis zu einem gewissen Grad - als ein einziges System genutzt werden kann.

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität zu Köln erweitert ihre IT-Infrastruktur für Hochleistungsrechnen, kurz HPC (High Performance Computing), um einen zweiten Basiscluster. Dieses System dient als Rechenplattform für komplexe wissenschaftliche Simulationen sowie für Anwendungen im Bereich Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen. Der neue Cluster muss nahtlos mit dem bereits existierenden System zusammenarbeiten, um einen schnellen Datenaustausch zu ermöglichen und als einheitliche Umgebung für Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen zu fungieren. Der Auftrag umfasst die schlüsselfertige Lieferung inklusive aller notwendigen Komponenten wie Server, Racks, Verkabelung und Netzwerkinfrastruktur.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß §§ 129 ff. StGB
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachweis der Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (kein Insolvenzverfahren)
  • Nachweis der beruflichen Integrität und Wettbewerbstreue

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 VgV

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Universität zu Köln - HPC-Cluster.NRW - Basiscluster 2 -

Das Ziel des zu beschaffenden Systems ist die Bereitstellung einer speziell auf die Anforderungen eines Allzweck-Rechensystems für wissenschaftliche Simulationen sowie Anwendungen im Bereich maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz zugeschnittenen Rechenumgebung. Das Angebot muss ein voll funktionsfähiges und schlüsselfertiges System umfassen, inklusive aller spezifizierten Komponenten, Racks, Verkabelung und Netzwerkinfrastruktur. Lieferung und Montage erfolgen in einem einzigen Installationsschritt am in diesem Dokument angegebenen Standort. Eine Ausnahme bildet die nachträgliche Aufrüstung von Knoten mit den angebotenen Beschleunigerkomponenten, falls diese zum Zeitpunkt der Systemmontage noch nicht verfügbar sind. Betriebssystem und Cluster-Management-Software werden vom Anbieter im Rahmen des Montageprozesses bereitgestellt. Als Tier-3-System ist es primär für hohen Durchsatz ausgelegt und dient als Plattform, die Forschern einen möglichst nahtlosen Übergang zu Tier-2- und Tier-1-Rechenleistung ermöglicht. Anbieter können zwar die aus ihrer Sicht am besten geeignete Technologie zur Optimierung der Anwendungsleistung wählen, Architekturentscheidungen, die lediglich die Gesamtleistung steigern, werden jedoch ausdrücklich nicht empfohlen. Bezüglich des Systemservice beträgt die Grundlaufzeit fünf Jahren mit der Option auf drei einjährige Verlängerungen.

CPV 30211000, 30211100, 30211200, 30211300, 30211400, 30211500
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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