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Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF10)

Thüringen
Bad Klosterlausnitz, Germany·Veröffentlicht 15. Juni 2026
FahrzeugeFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungSicherheit und RettungswesenFeuerwehrRettungsdienstFahrzeugbeschaffungOeffentliche VerwaltungHilfsdienste
Auftragswert
€420k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
2 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz schreibt im Namen der Gemeinde Serba die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF10) aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 420.000 EUR.

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Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF10)

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz sucht für die Gemeinde Serba ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vom Typ HLF10. Ein HLF10 ist ein standardisiertes Feuerwehrfahrzeug, das sowohl für die Brandbekämpfung als auch für die technische Hilfeleistung bei Unfällen eingesetzt wird. Der Auftrag umfasst die Lieferung des Fahrzeugs inklusive der feuerwehrtechnischen Beladung. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien für öffentliche Aufträge erfüllen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Ausschlussgründe gem. § 123 GWB
  • Ausschlussgründe gem. § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF10)
€420k

Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF10)

CPV 34144210Frist 5. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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