Beschaffung eines Geräteträgers Unimog U 427
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Verden - Zentrale VergabestelleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 387303-2026
- Verfahrensnummer
- eeadbc86-a439-4e6c-ad32-816732378a2c
- CPV-Codes
- 42623000 · Fräsmaschinen
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Verden, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle in Verden (Aller), beschafft einen Geräteträger des Typs Unimog U 427 für seine Kreisstraßenmeisterei. Der Leistungsort liegt in der Region Verden (NUTS-Code DE93B); ein geschätzter Auftragswert und ein Lieferzeitraum sind nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 7. Juli 2026 um 7:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung eines Geräteträger Unimog U 427 für die Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Verden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Geräteträger Unimog U 427
Geräteträger Unimog U 427
Frist: 07.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 134606
- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 587268-2026
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| MTMAN Truck & Bus Deutschland GmbH | Essen | 2 | 0 | 15.09.2026 | 292 Tsd. € | steigend |
| BGBOS-Mobile-Systeme GmbH & Co. KG | Haren | 2 | 0 | 14.09.2026 | 215 Tsd. € | steigend |
| DTDaimler Truck AG | Berlin | 2 | 0 | 07.09.2026 | 106 Tsd. € | steigend |
| SLStrobl Landmaschinen & Technik GmbH | Großweil | 2 | 0 | 25.08.2026 | 406 Tsd. € | steigend |
| FGFrings Garten und Gebäude Inh. Sebastian Frings | Eschweiler | 2 | 0 | 18.08.2026 | 348 Tsd. € | steigend |
| BMBucher Municipal GmbH | Hannover | 2 | 0 | 10.08.2026 | 225 Tsd. € | steigend |
| AGAhlborn GmbH Nutzfahrzeuge | Hildesheim | 2 | 0 | 10.08.2026 | 505 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Niedersachsen (44) · Nordrhein-Westfalen (42) · Bayern (29) · Baden-Württemberg (20) · Brandenburg (15) · Rheinland-Pfalz (12)| KMKWL mbH | Hannover | 7 | 13.07.2026 |
| BFBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr | Bonn | 6 | 09.07.2026 |
| LLLandkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat | - | 3 | 18.08.2026 |
| SUStadt Ulm - Zentrale Vergabestelle Liefer- und Dienstleistungen | Ulm | 3 | 12.08.2026 |
| LSLandesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Ville-Eifel | Euskirchen | 3 | 29.06.2026 |
| HGHWS GmbH Abteilung Einkauf | Halle (Saale) | 3 | 18.06.2026 |
| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL West | Montabaur | 3 | 18.06.2026 |
| VLVerbandsgemeinde Liebenwerda | 04924 Bad Liebenwerda - OT Zeischa | 2 | 04.09.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Aktiv seit 2026 · 16 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| P&Peper & Söhne GmbH | 1 | 20.08.2026 | 7,5 Mio. € |
| AGAHLBORN GmbH Nutzfahrzeuge | 1 | 06.08.2026 | 241 Tsd. € |
| DGDMI GmbH & Co. KG | 1 | 24.07.2026 | 255 Tsd. € |
| AGAller-IT GmbH | 1 | 01.07.2026 | 216 Tsd. € |
| TDTelekom Deutschland GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| MBMarco Bungalski GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| BIBreitband Innovationen Nord GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| ETEWE Tel | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 20.08.2026 | Wertstoffhof mit Werkhalle und integriertem Gebrauchtmarkt in Achim-Oyten | Vergeben | P&Peper & Söhne GmbH | 7,5 Mio. € |
| 27.07.2026 | Digitalisierung von Bau- und Statikakten | Vergeben | DGDMI GmbH & Co. KG | 255 Tsd. € |
| 23.07.2026 | IT-Betreuung für die Berufsbildenden Schulen Verden | Vergeben | AGAller-IT GmbH | 216 Tsd. € |
| 16.07.2026 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern und Transpondern | Offen | - | - |
| 06.07.2026 | Ausstattung eines SHK-Labors für die Berufsbildenden Schulen Verden | Offen | - | - |
| 05.06.2026 | Beschaffung eines Geräteträgers Unimog U 427 | Vergeben | AGAHLBORN GmbH Nutzfahrzeuge | 241 Tsd. € |
| 24.04.2026 | Digitalisierung von etwa 40.000 Bau- und Statikakten | Offen | - | - |
| 21.04.2026 | Tischlerarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | Estricharbeiten für die Erweiterung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | IT-Betreuung für die Berufsbildenden Schulen Verden | Offen | - | - |
| 13.03.2026 | Maler- und Lackierarbeiten sowie Bodenbelagsarbeiten für die Feuerwehrtechnische Zentrale | Vergeben | MUMalereibetrieb Ulrich Schultze | 108 Tsd. € |
| 05.03.2026 | Rüttelbodenarbeiten für die Erweiterung einer feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | ASAhauser Säurebau & Systembeschichtungen GmbH | 101 Tsd. € |
| 15.01.2026 | Ausbau der Breitbandinfrastruktur (Graue Flecken und Lückenschluss) im Landkreis Verden | Vergeben | MBMarco Bungalski GmbH +3 weitere | 13 Mio. € |
| 15.01.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | L&L & D Rüttelboden GmbH | 134 Tsd. € |
| 15.01.2026 | Trockenbauarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | CICecen Innenausbau GmbH | 130 Tsd. € |
| 14.01.2026 | Putzarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | NBNovum Bau | 24 Tsd. € |
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenUnimog-Geräteträger mit Mähgeräten für die Straßenmeisterei Hilpoltstein
Nürnberg · Offen · Frist 13.10.2026
Das Staatliche Bauamt Nürnberg beschafft einen Geräteträger des Typs Unimog einschließlich Mähgeräten für die Straßenmeisterei Hilpoltstein. Die Ausschreibung betrifft die Region Hilpoltstein; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026, 07:00 Uhr, eingereicht werden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
71 % ähnlichUmrüstsatz zur Vegetationsbrandbekämpfung für einen GW-L Unimog
31157 Sarstedt · Offen · Frist 08.10.2026
Der Landkreis Hildesheim beschafft einen Umrüstsatz zur Vegetationsbrandbekämpfung für einen Gerätewagen Logistik (GW-L) des Typs Unimog. Die Leistung ist der Region Hildesheim in Niedersachsen zugeordnet; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
66 % ähnlichLieferung eines Allrad-Kommunalschleppers
Rotenburg (Wümme) · Offen · Frist 19.10.2026
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beschafft einen Allrad-Kommunalschlepper. Der geschätzte Auftragswert beträgt 222.000 Euro. Die Lieferung ist für die Region Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen vorgesehen; Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
63 % ähnlichZwei Feuchtsalz-Aufsatzstreugeräte für UNIMOG-Trägerfahrzeuge und Anhänger
Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beschafft zwei Feuchtsalz-Aufsatzstreugeräte für UNIMOG-Trägerfahrzeuge und Anhänger der Kreisstraßenmeisterei Hagenow. Die Geräte sind für den Einsatz im Straßenbetriebsdienst vorgesehen; die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
62 % ähnlichBeschaffung eines Motorgeräteträgers inkl. Anbauteile und jährlicher Wartung
Dortmund · Offen · Frist 21.09.2026
Der öffentliche Auftraggeber Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund schreibt die Lieferung eines Motorgeräteträgers samt Anbauteilen sowie die jährliche Wartung für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los, das ausschließlich nach dem Preis bewertet wird. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 21. September 2026.
59 % ähnlichLieferung von zwei Geräteträgern mit Mäh-Saugaufbau und Winterdienstausrüstung
Fulda · Offen · Frist 13.10.2026
Die Vergabestelle der Stadt Fulda beschafft zwei Geräteträger mit Mäh-Saugaufbau und Winterdienstausrüstung. Die Lieferung ist für die Region Fulda vorgesehen. Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden; Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
58 % ähnlichLeasing eines Unimog mit Aufbaukehrmaschine
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben beschafft im Wege des Leasings einen Unimog mit Aufbaukehrmaschine. Angebote können bis zum 23. September 2026 um 06:30 Uhr eingereicht werden.
58 % ähnlichLieferung eines Kommunal-Traktors mit Anbauteilen für einen Kreisbauhof
Ratzeburg · Offen · Frist 15.10.2026
Der Kreis Herzogtum Lauenburg beschafft für seinen Kreisbauhof einen Kommunal-Traktor einschließlich Anbauteilen. Der maximale Auftragswert beträgt 320.000 Euro brutto; Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 08:15 Uhr (UTC) eingereicht werden. Der Einsatzort liegt im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein.
58 % ähnlichLieferung von sechs geländegängigen Nutzfahrzeugen mit Waldbrand- und Vegetationsbrandausstattung
Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Harz beschafft sechs UTV, also geländegängige Nutzfahrzeuge, einschließlich Modulen zur Vegetationsbrandbekämpfung und einer Waldbrandbeladung für die Fahrzeuge. Die Ausschreibung betrifft den Landkreis Harz; ein genauer Lieferzeitraum oder Auftragswert ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
57 % ähnlichLeasing eines Unimog U423 mit Trilety-Aufbaukehrmaschine
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben beschafft im Leasing ein neues Unimog-Geräteträgerfahrzeug U423 mit langem Fahrgestell und einer Trilety-Aufbaukehrmaschine des Typs TK51. Vorgesehen ist ein Fahrzeug für den Eigenbetrieb Betriebshof in Lutherstadt Eisleben (Sachsen-Anhalt). Die Lieferung beziehungsweise Ausführung muss spätestens am 6. Dezember 2027 erfolgen; Angebote sind bis zum 23. September 2026, 8:30 Uhr, einzureichen.
57 % ähnlichMittleres Löschfahrzeug mit Allradantrieb nach DIN 14530-25, unbeladen
Flechtingen · Offen · Frist 07.10.2026
Die Verbandsgemeinde Flechtingen beschafft ein mittleres Löschfahrzeug mit Allradantrieb nach der Norm DIN 14530-25, jedoch ohne Beladung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 361.000 Euro; der Einsatzort beziehungsweise die Region ist Flechtingen in Sachsen-Anhalt. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
56 % ähnlichLieferung von Zubehör für Geräteträger der Kreisstraßenmeisterei
34346 Hann. Münden · Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Göttingen beschafft für seine Kreisstraßenmeisterei Zubehör für Geräteträger. Mengen und Auftragswert sind nicht angegeben; die Ausschreibung betrifft die Region Göttingen in Niedersachsen und endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
56 % ähnlichLieferung eines Lastkraftwagens mit Ladekran und Abrollkipper
Hannover · Offen · Frist 05.10.2026
Die KWL mbH mit Sitz in Hannover beschafft einen Lastkraftwagen mit Ladekran und Abrollkipper für die Stadt Rotenburg (Wümme). Der Leistungsort liegt in der Region DE937. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden; ein Auftragswert ist nicht angegeben.
55 % ähnlichLKW-Geräteträger mit Ladepritsche, Mähgeräten, Streuautomat und Schneeschild
Offen · Frist 01.10.2026
Der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb beschafft ein LKW-Geräteträgerfahrzeug mit Ladepritsche, Front- und Heckmähgerät, Streuautomat sowie Schneeschild. Der Auftrag ist der Region DE2 zugeordnet; ein genauer Liefer- oder Leistungszeitraum und eine Größenordnung sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
55 % ähnlichLieferung von drei Kleintransportern für die Kreisstraßenmeisterei Göttingen
34346 Hann. Münden · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Göttingen beschafft drei Kleintransporter für die Kreisstraßenmeisterei Göttingen. Der Auftrag betrifft die Region Göttingen in Niedersachsen; ein geschätzter Auftragswert und weitere technische Einzelheiten sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
55 % ähnlichFerngesteuerter Raupen-Schlegelmäher mit Frontmähwerk
31157 Sarstedt · Offen · Frist 08.10.2026
Der Landkreis Hildesheim beschafft als Ersatz einen ferngesteuerten Raupen-Schlegelmäher mit Frontmähwerk. Die Leistung ist der Region Niedersachsen zugeordnet; die Frist endet am 8. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
55 % ähnlichBeschaffung eines Teleskop-Schwenk-Radladers
Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Rinteln beschafft einen Teleskop-Schwenk-Radlader. Der Auftrag ist der Region Weser-Ems (NUTS-Code DE9) zugeordnet; eine Größenordnung oder ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:30 Uhr.
54 % ähnlichNeues Allradfahrgestell mit Dreiseitenkipper und Ladekran
Gevelsberg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Gevelsberg beschafft ein neues Allradfahrgestell als Lastkraftwagen mit Dreiseitenkipper und Ladekran. Vorgesehen ist die Lieferung von einem Stück in der Region Gevelsberg (NUTS-Region DEA56). Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
54 % ähnlichLkw-Geräteträger mit Ladepritsche, Front- und Heckmähgerät, Streuautomat und Schneeschild
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Coburg beschafft einen Lastkraftwagen-Geräteträger mit Ladepritsche sowie Front- und Heckmähgerät, Streuautomat und Schneeschild. Angebote können bis zum 1. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden; der Einsatzort liegt in Coburg, Bayern.
53 % ähnlichAllradfahrzeug mit Doppelkabine für den Zentralen Betriebshof
45768 Stadtgebiet Marl · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Marl, vertreten durch das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie die Zentrale Vergabestelle, beschafft ein Allradfahrzeug mit Doppelkabine für den Zentralen Betriebshof. Der genaue Auftragswert und weitere technische Einzelheiten sind nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
53 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 240.900 EUR · Vertragsschluss: 06.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Letzter dokumentierter Abruf: 27.08.2026, 00:12 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
220 vergleichbare Verfahren, davon 93 mit erfasstem Zuschlag · 75 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 325.145 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 14 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Henne Nutzfahrzeuge GmbH · Wiedemar
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Merbag Mitte-West GmbH · Andernach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
RKF-Bleses GmbH · Bielefeld
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH · Essen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BOS-Mobile-Systeme GmbH & Co. KG · Haren
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Daimler Truck AG · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Strobl Landmaschinen & Technik GmbH · Großweil
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Frings Garten und Gebäude Inh. Sebastian Frings · Eschweiler
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bucher Municipal GmbH · Hannover
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ahlborn GmbH Nutzfahrzeuge · Hildesheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
27283 · Verden (Aller)
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 423115016 erfasste Verfahren, davon 12 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 4231150
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:59 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 05.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 06.09.2026, 15:38 (Europe/Berlin)
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