Beschaffung eines allradangetriebenen Geräteträgers (Unimog U427 4x4)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde EnseProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 248488-2026
- Verfahrensnummer
- 751bc0fa-c982-47c6-8bde-e8855077c45a
- CPV-Codes
- 34144000 · Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Ense schreibt die Ersatzbeschaffung eines allradangetriebenen Geräteträgers für den kommunalen Bauhof aus. Das Fahrzeug soll für Straßenunterhaltungsarbeiten und den Winterdienst eingesetzt werden. Es wird ein spezifisches Modell der Klasse Unimog U427 4x4 gefordert.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Ense beabsichtigt die Ersatzbeschaffung eines allradangetriebenen Geräteträgers in Form eines Klein-Lastkraftwagens. Dieses Fahrzeug soll in der Zukunft für die Straßenunterhaltungsarbeiten (Mäharbeiten, Bankettpflegearbeiten, Straßenpflegearbeiten und dem Winterdienst auf dem Bauhof der Gemeinde eingesetzt werden. Anzubieten ist ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse (Unimog Geräteträger U427 4x4). Nähere Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis enthalten. Unter Beachtung der unten aufgeführten technischen Richtlinien wird um eine Abgabe eines Angebotes für einen Geräteträger gemäß der nachfolgenden Leistungsbeschreibung gebeten. Bieterfragen bitte bis zum: 21.05.2026 stellen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung eines Geräteträgers für den kommunalen Bauhof
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und den aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen - der StVZO und der STVO entsprechen - den TLF (Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und - Betriebsdienstes) Teil A entsprechen - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen - die üblichen Sicherheitsstandards erfüllen, u. a. General Safety Regulation (GSR) der Europäischen Union. Reifendruckkontrollsystem, Frontguard Assist, Ru?ckfahrkamera und Aufmerksamkeits-Assistent - vor Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei sein - so ausgestattet sein, dass folgende Maschinen und Geräte problemlos angebaut und betrieben werden können. Der Umbau der Kabeltrennung erfolgt in Eigenregie. Folgende Geräte müssen vom Vorgängermodell (Unimog U318) übernommen werden: o Frontanbau-Schneeschild Schmidt F1-3.1 ca. 2,60 m breit o Aufbaustreuer Schmidt Stratos B20-18 VCX-490 auf Pritsche o Dücker Frontausleger DUA 700 Zapfwellenangetrieben mit unterschiedlichen Arbeitsgeräten Die Gerätefreigabe der oben genannten Anbaugeräte muss durch den Hersteller gegeben sein.
Frist: 01.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
- Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde/n wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde/n wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde wegen eines Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem/ihrem Angebot einzureichen. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Über das Vermögen des Unternehmens ist ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln sowie, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder den Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gem. § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 4 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Beschaffung eines Geräteträgers für den kommunalen Bauhof
- Der Preis wird mit 85 % gewertet. Die Preise werden mit der doppelten Interpolationsmethode bewertet, d. h. das günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl (850 Punkte) und ein Angebot mit dem doppelten Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. s. Wertungsmatrix
- 85 %
- Garantie (3 %) Fahrgestell Garantie (1 %) Motor Garantie (1 %) Getriebe Liefertermin (5 %) Entfernung Wartungsservice (5 %) s. Wertungsmatrix
- 15 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
- Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde/n wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde/n wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde wegen eines Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem/ihrem Angebot einzureichen. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Über das Vermögen des Unternehmens ist ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Das Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln sowie, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder den Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gem. § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 4 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 494514-2026
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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
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| Beschaffung eines Unimog U427 Geräteträgers mit Hydrostat und FrontzapfwelleStadt Paderborn | Paderborn, Deutschland | 10.08.2026 | - |
| Beschaffung eines Unimog U435 mit Anbaugeräten für den KreisbauhofLandratsamt Eichstätt | Eichstätt, Deutschland | 13.08.2026 | - |
| Lieferung eines Unimog-Geräteträgers und eines FrontauslegersMagistrat der Stadt Homberg (Ohm) | Homberg, Deutschland | 31.03.2026 | - |
| Lieferung eines gebrauchten Unimog Kommunal-GeräteträgersKreis Höxter | Höxter, Deutschland | 10.03.2026 | - |
| Geräteträger beziehungsweise Unimog mit AnbaugerätenDürener Service Betrieb | Düren, Deutschland | 02.07.2026 | 598 Tsd. € |
| Lieferung eines Geräteträgers mit WinterdienstausstattungStadt Sonthofen | Sonthofen, Deutschland | 07.08.2026 | - |
| Beschaffung eines Geräteträgers Unimog U 219Kreis Soest, Zentrale Vergabestelle | Soest, Deutschland | 16.06.2026 | - |
| Kommunaler Geräteträger (Unimog) mit SchneepflugGemeinde Hatten | Hatten, Oldenburg, Deutschland | 08.06.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| RDRosenbauer Deutschland GmbH | Luckenwalde | 6 | 0 | 16.07.2026 | 508 Tsd. € | steigend |
| MMMerbag Mitte-West GmbH | Andernach | 4 | 0 | 23.07.2026 | 290 Tsd. € | steigend |
| RGRKF-Bleses GmbH | Bielefeld | 4 | 0 | 01.07.2026 | 239 Tsd. € | steigend |
| ZFZiegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG | Mühlau | 3 | 0 | 29.06.2026 | 495 Tsd. € | steigend |
| HGHako-Werke GmbH | Essen - Karnap | 2 | 0 | 01.09.2026 | - | steigend |
| FGFrings Garten und Gebäude Inh. Sebastian Frings | Eschweiler | 2 | 0 | 18.08.2026 | 348 Tsd. € | steigend |
| SFSchmitz Feuerwehrtechnik GmbH | Farnstädt | 2 | 0 | 03.08.2026 | - | steigend |
| KGKnoblauch GmbH | Immendingen | 2 | 0 | 28.07.2026 | 153 Tsd. € | steigend |
| JLJosef Lentner GmbH | Hohenlinden | 2 | 0 | 17.07.2026 | 509 Tsd. € | steigend |
| FGFrissen GmbH | Aachen | 2 | 0 | 14.07.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (69) · Bayern (45) · Niedersachsen (36) · Baden-Württemberg (28) · Hessen (18) · Sachsen (13)| BFBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr | Bonn | 10 | 17.07.2026 |
| BAbonnorange AöR | Bonn | 5 | 10.09.2026 |
| KMKWL mbH | Hannover | 5 | 10.07.2026 |
| MDMagistrat der Universitätsstadt Marburg | Marburg | 4 | 15.07.2026 |
| SOStadt Offenburg Bauservice | 77654 Offenburg | 3 | 21.08.2026 |
| LSLandesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel | Kiel | 3 | 13.08.2026 |
| USUniversitätsstadt Siegen | Siegen | 3 | 05.08.2026 |
| WDWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR | Duisburg | 3 | 04.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Nordrhein-Westfalen- Lieferung von 6 geländegängigen Pick-ups mit offener LadeflächeHans Witteler GmbH & Co. KGWald und Holz NRWMünster, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Lieferung zweiachsiger, geschlossener Geländewagen für den ForstdienstAutohaus Klein Inh. Martin Klein eK.Wald und Holz NRWMünster, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Mannschaftstransportwagen für FachgruppenMAN Truck & Bus Deutschland GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet21.01.2025noch 28 Monate21.01.2029
- Bis zu zwei Schlauchwagen 2000 mit Fahrgestell, Ausbau, Funk und BeladungAlbert Ziegler Feuerschutz GmbHStadt WuppertalWuppertal, Deutschland783 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.03.2026noch 42 Monate09.03.2030
- Beschaffung und Ausbau von vier bis sieben Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20)Albert Ziegler GmbH +1 weitereStadt WuppertalWuppertal, Deutschland3,4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.03.2026noch 42 Monate17.03.2030
Gemeinde Ense
Aktiv seit 2026 · 4 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| IGIngenieurbüro Grage Gesellschaft für Tragwerksplanung mbH | 1 | 27.07.2026 | 1 € |
| EIEnertec Ingenieurgesellschaft mbH | 1 | 27.07.2026 | 1 € |
| WAWP Architekten und Ingenieure GmbH | 1 | 27.07.2026 | 1 € |
| RGRKF-Bleses GmbH | 1 | 13.07.2026 | 264 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 13.04.2026 | Beschaffung eines allradangetriebenen Geräteträgers (Unimog U427 4x4) | Vergeben | RGRKF-Bleses GmbH | 264 Tsd. € |
| 02.02.2026 | Energetische Sanierung Lehrschwimmbecken Ense: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) | Vergeben | EIEnertec Ingenieurgesellschaft mbH | 1 € |
| 02.02.2026 | Tragwerksplanung für die energetische Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Ense-Niederense | Vergeben | IGIngenieurbüro Grage Gesellschaft für Tragwerksplanung mbH | 1 € |
| 02.02.2026 | Objektplanung für die energetische Sanierung eines Lehrschwimmbeckens | Vergeben | WAWP Architekten und Ingenieure GmbH | 1 € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung eines fabrikneuen allradgetriebenen kommunalen Geräteträgers
Cloppenburg · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Cloppenburg beschafft einen fabrikneuen, allradgetriebenen kommunalen Geräteträger mit kippbarer Pritsche sowie mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Schnittstellen. Zum Leistungsumfang gehören Transport zum Bauhof, betriebsbereite Bereitstellung, Dokumentation, förmliche Abnahme und Einweisung von bis zu acht Beschäftigten; das Fahrzeug muss mit dem vorhandenen Gerätebestand kompatibel sein. Die Leistung ist innerhalb von 210 Tagen zu erbringen, der Erfüllungsort liegt in Cloppenburg. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
66 % ähnlichNeues Kommunalfahrzeug mit Kippaufbau, Streuer und Schneepflug
Offen · Frist 23.09.2026
Die Gemeinde Wachau beschafft ein neues Kommunalfahrzeug für den Einsatz in der Gemeinde Wachau (Sachsen). Das Fahrzeug soll unter anderem über Allradantrieb, Dreiseiten-Kippaufbau, Laubaufsatz, Halterung für kommunale Handgeräte, einen 750-Liter-Aufbaustreuer, einen Front-Schneepflug sowie Winterkompletträder verfügen; die Aufbaugeräte werden elektrisch und hydraulisch integriert. Angebote müssen bis zum 23. September 2026, 10:00 Uhr, elektronisch eingereicht werden, die Ausführung soll bis zum 15. April 2027 abgeschlossen sein.
62 % ähnlichLastkraftwagen mit Wechselsystem, Kran und Winterdienststreuer
Unterföhring · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Unterföhring beschafft für ihren Bauhof einen Lastkraftwagen mit Wechselsystem, Kran und einen Aufbaustreuer für den Winterdienst. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: das Fahrgestell mit Anbauteilen sowie den Winterdienststreuer. Die Bewertung erfolgt nach Preis (40 Prozent) und Qualität (60 Prozent), wobei Qualitätsmerkmale wie LED-Beleuchtung und Luftfederung berücksichtigt werden. Angebotsfrist ist der 22. September 2026.
54 % ähnlichMehrzweckgeräteträger mit Anbaugeräten für den Bauhof
Marktoberdorf · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Marktoberdorf beauftragt die Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers samt Anbaugeräten für den Bauhof. Der Auftrag umfasst ein Fahrzeug mit verschiedenen Anbaugeräten, das für den kommunalen Einsatz im Bauhof vorgesehen ist. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage. Der voraussichtliche Auftragswert ist nicht angegeben.
53 % ähnlichLeasing eines Unimog U423 mit Trilety-Aufbaukehrmaschine
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben beschafft im Leasing ein neues Unimog-Geräteträgerfahrzeug U423 mit langem Fahrgestell und einer Trilety-Aufbaukehrmaschine des Typs TK51. Vorgesehen ist ein Fahrzeug für den Eigenbetrieb Betriebshof in Lutherstadt Eisleben (Sachsen-Anhalt). Die Lieferung beziehungsweise Ausführung muss spätestens am 6. Dezember 2027 erfolgen; Angebote sind bis zum 23. September 2026, 8:30 Uhr, einzureichen.
53 % ähnlichLieferung eines 12-Tonnen-Lkw mit Dreiseitenkipper für den Winterdienst
Köln · Offen · Frist 14.10.2026
Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH beschafft im Auftrag der Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement, einen 12-Tonnen-Lkw mit Dreiseitenkipper. Das Fahrzeug darf höchstens 3.200 Millimeter hoch sein und soll mit Werkzeugkiste sowie Verkehrswarnanlage ausgestattet und betriebsfertig für den Winterdienst geliefert werden; außerdem sind Schneepflug und Streuer einsatzbereit umzubauen. Der Leistungsort liegt in Köln, die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
50 % ähnlichBeschaffung eines Motorgeräteträgers inkl. Anbauteile und jährlicher Wartung
Dortmund · Offen · Frist 21.09.2026
Der öffentliche Auftraggeber Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund schreibt die Lieferung eines Motorgeräteträgers samt Anbauteilen sowie die jährliche Wartung für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los, das ausschließlich nach dem Preis bewertet wird. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 21. September 2026.
50 % ähnlichUnimog-Geräteträger mit Mähgeräten für die Straßenmeisterei Hilpoltstein
Nürnberg · Offen · Frist 13.10.2026
Das Staatliche Bauamt Nürnberg beschafft einen Geräteträger des Typs Unimog einschließlich Mähgeräten für die Straßenmeisterei Hilpoltstein. Die Ausschreibung betrifft die Region Hilpoltstein; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026, 07:00 Uhr, eingereicht werden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
49 % ähnlich16-Tonnen-Lastkraftwagen mit Dreiseitenkipperbrücke und Winterdienstgeräten
Flensburg · Offen · Frist 29.09.2026
Das Technische Betriebszentrum AöR in Flensburg beschafft einen 16-Tonnen-Lastkraftwagen mit zwei Achsen, Allradantrieb, Dreiseitenkipperbrücke und Winterdienstausrüstung. Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst das Fahrzeug selbst, Los 2 die passende Winterdienstausrüstung. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Preisgewichtung als alleiniges Zuschlagskriterium und Bewerbungsfrist bis 29. September 2026.
49 % ähnlichFabrikneuer Allrad-Lkw-Kipper mit Ladekran für den städtischen Bauhof
Offen
Die Stadtverwaltung Olbernhau beschafft für ihren Bauhof einen fabrikneuen Lastkraftwagen mit Kipper und Ladekran. Das Fahrzeug soll ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 15.000 kg, Allradantrieb mit 250 PS und einen Ladekran mit 9,0 Metertonnen Hubmoment haben. Der Leistungsort ist der Bauhof Olbernhau im sächsischen Olbernhau; der späteste Liefertermin ist vom Anbieter nach Zuschlag anzugeben. Teilnahmeanträge müssen bis zum 11. September 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
48 % ähnlichAllradfahrzeug mit Doppelkabine für den Zentralen Betriebshof
45768 Stadtgebiet Marl · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Marl, vertreten durch das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie die Zentrale Vergabestelle, beschafft ein Allradfahrzeug mit Doppelkabine für den Zentralen Betriebshof. Der genaue Auftragswert und weitere technische Einzelheiten sind nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
47 % ähnlichLastkraftwagen als Abrollkipper mit Salzstreuer und erforderlichen Aufbauten
Freising · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Freising beschafft einen Lastkraftwagen als Abrollkipper in zwei Teilen: ein Fahrgestell mit hydrostatischem Antrieb der Vorderachse, der Antriebskonfiguration 6x2 und einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 Kilogramm sowie Aufbauten und Umbauarbeiten. Vorgesehen sind unter anderem ein Salzstreuer mit einem Fassungsvermögen von 5 Kubikmetern und eine technische Nutzlast des Abrollkippers von 21.000 Kilogramm. Leistungsort ist Freising, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
46 % ähnlichNeues Allradfahrgestell mit Dreiseitenkipper und Ladekran
Gevelsberg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Gevelsberg beschafft ein neues Allradfahrgestell als Lastkraftwagen mit Dreiseitenkipper und Ladekran. Vorgesehen ist die Lieferung von einem Stück in der Region Gevelsberg (NUTS-Region DEA56). Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlichZwei Feuchtsalz-Aufsatzstreugeräte für UNIMOG-Trägerfahrzeuge und Anhänger
Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beschafft zwei Feuchtsalz-Aufsatzstreugeräte für UNIMOG-Trägerfahrzeuge und Anhänger der Kreisstraßenmeisterei Hagenow. Die Geräte sind für den Einsatz im Straßenbetriebsdienst vorgesehen; die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
44 % ähnlichBeschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs DLA K 23-12 für die Feuerwehr
Oelde · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Oelde beschafft für ihre Feuerwehr ein Hubrettungsfahrzeug des Typs DLA K 23-12 nach DIN EN 14043. Der Auftrag umfasst ein geeignetes Feuerwehrfahrgestell und den darauf abgestimmten Aufbau; Angebote sind nur als Komplettangebot für beide Bestandteile zulässig. Das Fahrzeug soll unter anderem für eine Besatzung von 1 + 1 ausgelegt sein und darf höchstens 16 Tonnen wiegen. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:30 Uhr; Einsatzort und Auftraggeber liegen in Oelde (Region DEA38).
44 % ähnlichBeschaffung eines Kompakttraktors mit Kabine
Offen
Das Amt Plessa beschafft einen Kompakttraktor mit Kabine. Die Ausschreibung umfasst ein Los; als Region ist DE4 angegeben. Angaben zu Umfang, Frist und Lieferzeitraum sind nicht enthalten.
44 % ähnlichLkw-Geräteträger mit Ladepritsche, Mähgeräten, Streuautomat und Schneeschild
Coburg · Offen · Frist 01.10.2026
Der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb beschafft und liefert einen Lkw-Geräteträger mit einem zulässigen Gewicht von 14.000 kg. Zum Lieferumfang gehören eine Ladepritsche, ein Front- und Heckmähgerät, ein Streuautomat sowie ein Schneeschild. Die Leistung ist für die Region Coburg vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
43 % ähnlichAllradfahrzeug mit Doppelkabine für den Zentralen Betriebshof
45768 Stadtgebiet Marl · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Marl, vertreten durch das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit und die Zentrale Vergabestelle, beschafft ein Allradfahrzeug mit Doppelkabine für den Zentralen Betriebshof, Bereich TB 1. Der Leistungsort ist das Stadtgebiet Marl in Nordrhein-Westfalen. Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichLieferung eines LKW-Fahrgestells 4x2 mit Kofferaufbau und Kanalinspektionseinbau
Straubing · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Straubing beauftragt die Lieferung eines LKW-Fahrgestells 4x2 inklusive Kofferaufbau und Einbau einer Kanalinspektionseinrichtung. Das Fahrzeug soll als Kammerwagen für kommunale Aufgaben eingesetzt werden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
43 % ähnlichLastkraftwagen für Abrollcontainer und Winterdienst
Offen · Frist 01.10.2026
Die Kommunalen Betriebe Soest beschaffen einen Lastkraftwagen (Lkw) für den Einsatz mit Abrollcontainern und im Winterdienst. Der Einsatzort ist Soest beziehungsweise die Region des Auftraggebers; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Frist ist mit dem 1. Oktober 2026, 06:30 Uhr (UTC), angegeben.
42 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: RKF-Bleses GmbH
Zuschlagswert: 263.900 EUR · Vertragsschluss: 13.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
279 vergleichbare Verfahren, davon 161 mit erfasstem Zuschlag · 108 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 297.057,02 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 13 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Rosenbauer Deutschland GmbH · Luckenwalde
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Merbag Mitte-West GmbH · Andernach
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
RKF-Bleses GmbH · Bielefeld
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG · Mühlau
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hako-Werke GmbH · Essen - Karnap
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Frings Garten und Gebäude Inh. Sebastian Frings · Eschweiler
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH · Farnstädt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Knoblauch GmbH · Immendingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Josef Lentner GmbH · Hohenlinden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Frissen GmbH · Aachen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung von 6 geländegängigen Pick-ups mit offener Ladefläche
Wald und Holz NRW · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Hans Witteler GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 11.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung zweiachsiger, geschlossener Geländewagen für den Forstdienst
Wald und Holz NRW · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Autohaus Klein Inh. Martin Klein eK.
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Mannschaftstransportwagen für Fachgruppen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 21.01.2029
Auftragnehmer: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 21.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Bis zu zwei Schlauchwagen 2000 mit Fahrgestell, Ausbau, Funk und Beladung
Stadt Wuppertal · Wuppertal
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.03.2030
Auftragnehmer: Albert Ziegler Feuerschutz GmbH
Vertragsschluss: 09.03.2026
Zuschlagswert: 782.576,58 EUR
- Beschaffung und Ausbau von vier bis sieben Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20)
Stadt Wuppertal · Wuppertal
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 17.03.2030
Auftragnehmer: Albert Ziegler GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 17.03.2026
Zuschlagswert: 3.379.720 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Gemeinde Ense
59469 · Ense
post@gemeinde-ense.de+492938980-04 erfasste Verfahren, davon 4 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de+49 251411-1697
Kontakt laut Bekanntmachung
zentralevergabestelle@werl.de029228001023
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:44 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 13.04.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:23 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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