Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Auto Löffler GmbH

Auftragswert

€17k

Zuschlag am

22. Juni 2026

TED·433458-2026

Beschaffung eines gebrauchten Schulungsfahrzeugs mit Benzinmotor

Handwerkskammer für UnterfrankenWürzburg, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
€14k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Handwerkskammer für Unterfranken schreibt die Beschaffung eines gebrauchten Schulungsfahrzeugs mit Benzinmotor aus. Es handelt sich um ein einzelnes Fahrzeug, das für Ausbildungszwecke eingesetzt werden soll. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und Qualität.

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Los 2.0 FB Kfz Schulungsfahrzeug gebraucht Benzin

VergabeHero-Einschätzung

Die Handwerkskammer für Unterfranken sucht ein gebrauchtes Fahrzeug mit Benzinmotor, das als Schulungsfahrzeug in der Ausbildung eingesetzt werden soll. Da es sich um ein einzelnes Fahrzeug handelt, ist der Auftrag überschaubar und richtet sich an Anbieter, die ein entsprechendes Fahrzeug kurzfristig liefern können. Die Entscheidung für den Anbieter fällt nicht nur über den Preis, sondern auch über qualitative Aspekte wie die Praxisrelevanz des Fahrzeugs, die angebotene Garantie und die Lieferzeit.

FahrzeugeBildung und AusbildungÖffentliche VerwaltungBildungswesenFahrzeugbeschaffungHandwerkAusbildungGebrauchtwagenOeffentliche Beschaffung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los 2.0 VVf02 Schulungsfahrzeug gebraucht Benzin

1 Stück Los 2.0 VVf02 Schulungsfahrzeug gebraucht Benzin

CPV 34100000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    40% Preis

    40%
  • quality

    60% Qualität (Praxisrelevanz, Garantie, Lieferzeit)

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Auto Löffler GmbH · €17k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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