TED·506163-2026·Schließt in 30 Tagen

Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 2)

Nordrhein-Westfalen
Wesel, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
FahrzeugeSicherheitsausrüstungÖffentliche VerwaltungFeuerwehr und RettungsdienstFeuerwehrEinsatzfahrzeugeBehoerdenbedarfFahrzeugbauKatastrophenschutz
Auftragswert
~€425k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Kreis Wesel schreibt die Lieferung eines zweiachsigen Frontlenker-Fahrgestells inklusive des kompletten Auf- und Ausbaus zum Einsatzleitwagen 2 aus. Das Fahrzeug muss den geltenden DIN-Normen für Feuerwehrfahrzeuge entsprechen. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung eines zweiachsigen Frontlenker-Fahrgestells nach DIN SPEC 14502-1: 2016-12 und Auf- und Ausbau zum Einsatzleitwagen 2 nach DIN SPEC 14507-3

VergabeHero-Einschätzung

Der Kreis Wesel sucht einen Anbieter für die Lieferung eines Einsatzleitwagens der Größe 2 (ELW 2). Dabei handelt es sich um ein spezielles Einsatzfahrzeug für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz, das als mobile Befehlsstelle dient. Der Auftrag umfasst sowohl das passende Fahrgestell als auch den kompletten technischen Ausbau nach den entsprechenden DIN-Normen. Das Projekt richtet sich an spezialisierte Fahrzeugbauer, die Erfahrung mit der Ausstattung von Behördenfahrzeugen haben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung eines ELW 2

Lieferung eines Fahrgestells inkl. Auf- und Ausbau zum Einsatzleitwagen 2

CPV 34144210Frist 21. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Lieferzeit

    30%
  • price

    Kosten/Preis

    70%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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