Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Heinrich Schröder Landmaschinen KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·487925-2026

Beschaffung eines Allradschleppers für das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Torgelow

LieferaufträgeFahrzeugeÖffentliche VerwaltungVerteidigungFahrzeugbeschaffungBundeswehrNutzfahrzeugeOeffentliche VerwaltungLogistik
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schreibt die Lieferung eines Allradschleppers für den Standort Torgelow aus. Es handelt sich um eine Einzelbeschaffung eines Fahrzeugs. Das Vergabeverfahren erfolgt ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1 Allradschlepper für das BWDLZ Torgelow

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr beschafft einen neuen Allradschlepper für das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum in Torgelow. Es handelt sich um die Anschaffung eines einzelnen Fahrzeugs für den operativen Betrieb am Standort. Da es sich um eine direkte Beschaffung handelt, ist der Preis das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe. Der Auftrag richtet sich an Anbieter von landwirtschaftlichen oder kommunalen Nutzfahrzeugen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00001/DLII5/VH117 Allradschlepper

1 EA

CPV 16700000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (in EUR netto). Der Zuschlag wird an das wirtschaftlichste, zugelassene und geeignete Angebot erteilt.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Heinrich Schröder Landmaschinen KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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