TED·423613-2026

Beschaffung eines Abrollbehälters Atemschutz inklusive Beladung

Hessen
Darmstadt, Germany·Veröffentlicht 19. Juni 2026
Fahrzeuge und AusrüstungSicherheits- und RettungsdiensteÖffentliche VerwaltungGefahrenabwehrFeuerwehrKatastrophenschutzFahrzeugbauOeffentliche SicherheitAusruestung
Auftragswert
€169k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
20. Juli 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg schreibt die Lieferung eines Abrollbehälters für Atemschutzausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Dieburg aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: den Abrollbehälter-Ausbau (Los 1) und die zugehörigen Rollcontainer (Los 2). Das Gesamtvolumen der Beschaffung beläuft sich auf 169.000 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abrollbehälter Atemschutz Der Fachbereich Gefahrenabwehr des Landkreises Darmstadt-Dieburg beabsichtigt im Rahmen seiner Zuständigkeit für überörtliche Einsatzmittel, einen Abrollbehälter Atemschutz für den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg zu beschaffen (AB-A). Deshalb übergeben wir die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Abrollbehälter und die Beladung.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg möchte seine Ausstattung für den Katastrophenschutz erweitern und beschafft einen speziellen Abrollbehälter für Atemschutzgeräte. Dieser Behälter wird an der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg stationiert und dient als überörtliches Einsatzmittel. Die Ausschreibung ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 umfasst den eigentlichen Aufbau und die Lieferung des Abrollbehälters, während Los 2 die notwendigen Rollcontainer für die Beladung beinhaltet. Bieter müssen neben dem Preis auch Kriterien wie Lieferzeit, Garantiebedingungen sowie das Service- und Kundendienstkonzept erfüllen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
  • Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
  • Eigenerklärung zu RU-Sanktionen
  • Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers
  • Verzeichnis der Vertragswerkstätten für den feuerwehrtechnischen Aufbau im Umkreis des Auftraggebers

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Schwere Verfehlungen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, gemäß § 124 (1) Nr. 3 GWB und § 17 (1) HVTG) Eine Erklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde ist erforderlich. - wenn präqualifiziert, im PQ-Register - wenn nicht präqualifiziert mit Abgabe des Formblatts 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB - Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 123 (1) Nr. 2 und Nr. 3 GWB - Betrug oder Subventionsbetrug gemäß § 123 (1) Nr. 4 und Nr. 5 GWB - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung gemäß § 123 (1) Nr. 6 bis Nr. 9 GWB - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung gemäß § 123 (1) Nr. 10 GWB - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 123 (4) GWB - Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB - Einstellung der beruflichen Tätigkeit gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Zahlungsunfähigkeit gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Insolvenz gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 124 (1) Nr. 4 GWB - Interessenkonflikt gemäß § 124 (1) Nr. 5 GWB - Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung gemäß § 124 (1) Nr. 6 GWB - Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags gemäß § 124 (1) Nr. 7 GWB - Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens gemäß § 124 (1) Nr. 8 und Nr. 9 GWB - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben gemäß § 124 (4) GWB 1. Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind Erforderlich: • 633 EU Angebotsschreiben ZAvS • Leistungsverzeichnis • Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt) • Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe • Los 1: Bieterangabenverzeichnis (ohne Leitfabrikat) • Los 1: unverbindliche Skizze über den Aufbau • Los 1: Verzeichnisse der Vertragswerkstätten/Niederlassungen für den feuerwehrtechnischen Aufbau im Umkreis des AG • Los 1: Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers • Los 1: Merkblatt für Aufbauhersteller (Land Hessen) Optional, in Abhängigkeit des Angebots: • Los 1: Bieterangabenverzeichnis (mit Leitfabrikat) • 124 LD Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS (sofern nicht präqualifiziert) oder EEE • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet) • 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern eingesetzt) 2. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind • Urkalkulation • Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 • Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 • 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ZAvS • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme am Sozialkassenverfahren oder alternativ Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen sechs Monaten im Inland ansässige Unternehmen) • Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen. • Sollten Nachunternehmer und vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Abrollbehälter Atemschutz
€141k

Los 1 Ausbau und Lieferung Abrollbehälter Atemschutz Der Fachbereich Gefahrenabwehr des Landkreises Darmstadt-Dieburg beabsichtigt im Rahmen seiner Zuständigkeit für überörtliche Einsatzmittel, einen Abrollbehälter Atemschutz für den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg zu beschaffen (AB-A). Deshalb übergeben wir die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Abrollbehälter und die Beladung.

CPV 34221000, 35110000Frist 20. Juli 2026
LOT-0002Abrollbehälter Atemschutz
€28k

Los 2 Rollcontainer Der Fachbereich Gefahrenabwehr des Landkreises Darmstadt-Dieburg beabsichtigt im Rahmen seiner Zuständigkeit für überörtliche Einsatzmittel, einen Abrollbehälter Atemschutz für den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg zu beschaffen (AB-A). Deshalb übergeben wir die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Abrollbehälter und die Beladung.

CPV 34221000, 35110000Frist 20. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Gewichtung: 50 %, gewichtete Punkte min / max je Kriterium: 0/500.

  • quality

    Lieferzeit Gewichtung: 30 %, gewichtete Punkte min / max je Kriterium: 0/300.

  • quality

    Garantien Gewichtung: 10 %; gewichtete Punkte min / max je Kriterium: 0/100

  • quality

    Kundendienst und Service Gewichtung: 10 %, gewichtete Punkte min / max je Kriterium: 0/100

  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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