Beschaffung einer Unified Endpoint Management (UEM) Lösung
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Osterholz sucht eine zentrale Softwarelösung zur Verwaltung mobiler Endgeräte wie Diensthandys, Laptops und Convertibles. Ziel ist die Ablösung heterogener Einzelsysteme durch ein einheitliches Unified Endpoint Management (UEM). Das Verfahren wird als wettbewerblicher Dialog durchgeführt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Landkreis Osterholz durchlebt eine Transformation seiner IT-Infrastruktur. Die Basis bildete lange Zeit eine klassische Büro-IT mit stationären Windows-PCs im internen Netzwerk. Parallel dazu hat sich – insbesondere seit den Anforderungen aus Corona, mobilem Arbeiten / veränderten Arbeitswelten und flexibleren Zugriffsszenarien – eine zusätzliche mobile Gerätelandschaft etabliert. Mobile Endgeräte (v.a. Diensthandys, Laptops, Convertibles, Surface-Geräte) sind heute gleichberechtigt neben der klassischen Büro-IT, werden aber über separate, heterogene Systeme oder händisch verwaltet. Der Landkreis Osterholz beabsichtigt daher, eine moderne Unified Endpoint Management (UEM) Lösung im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs zu beschaffen, um die Verwaltung sämtlicher mobiler Endgeräte – sowohl Smartphones als auch Windows-basierte Endgeräte – in einem zentralen System zusammenzuführen.
Der Landkreis Osterholz möchte seine IT-Verwaltung modernisieren und sucht dafür eine zentrale Softwarelösung, ein sogenanntes Unified Endpoint Management (UEM). Bisher werden mobile Geräte wie Diensthandys, Laptops und Tablets oft getrennt oder manuell verwaltet, was durch die neue Lösung in einem einzigen System zusammengeführt werden soll. Da es sich um einen wettbewerblichen Dialog handelt, werden die genauen technischen Anforderungen erst im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit den Bietern erarbeitet. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Expertise aktiv in die Lösungsfindung einzubringen. Die Vergabe erfolgt zu 60 Prozent nach qualitativen Kriterien und zu 40 Prozent nach dem Preis.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Beachtung der Vorgaben gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Osterholz durchlebt eine Transformation seiner IT-Infrastruktur. Die Basis bildete lange Zeit eine klassische Büro-IT mit stationären Windows-PCs im internen Netzwerk. Parallel dazu hat sich – insbesondere seit den Anforderungen aus Corona, mobilem Arbeiten / veränderten Arbeitswelten und flexibleren Zugriffsszenarien – eine zusätzliche mobile Gerätelandschaft etabliert. Mobile Endgeräte (v.a. Diensthandys, Laptops, Convertibles, Surface-Geräte) sind heute gleichberechtigt neben der klassischen Büro-IT, werden aber über separate, heterogene Systeme oder händisch verwaltet. Der Landkreis Osterholz beabsichtigt daher, eine moderne Unified Endpoint Management (UEM) Lösung im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs zu beschaffen, um die Verwaltung sämtlicher mobiler Endgeräte – sowohl Smartphones als auch Windows-basierte Endgeräte – in einem zentralen System zusammenzuführen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Preis
- quality60%
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung