Beschaffung einer VoIP-Telefonielösung

Was wird ausgeschrieben
Die Hochschule Mittweida schreibt die Beschaffung einer VoIP-Telefonielösung zur Sicherstellung der internen und externen Sprachkommunikation aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Lösung für verschiedene Endgeräte wie Telefone, PCs und Smartphones über einen Zeitraum von 48 Monaten. Zudem ist eine Option zur jährlichen Verlängerung der Wartung vorgesehen.
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Beschaffung einer Telefonie-Lösung VoIP
Die Hochschule Mittweida sucht einen Anbieter für eine moderne Telefonielösung auf Basis von VoIP (Voice over IP), um die Sprachkommunikation über verschiedene Endgeräte wie klassische Telefone, Computer und Smartphones zu ermöglichen. Das System soll die interne und externe Erreichbarkeit der Hochschule für die nächsten vier Jahre sicherstellen, wobei eine Option zur jährlichen Wartungsverlängerung besteht. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, die eine zuverlässige Kommunikationsinfrastruktur für den Hochschulbetrieb bereitstellen können.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-126 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Russland-Bezug gemäß EU-Verordnung 2022/576
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Unternehmen werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn - Ausschlussgründe nach den §§ 123 bis 126 GWB vorliegen oder- Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 AEntG, nach § 98 c) AufenthG, nach § 19 Abs. 1 MiLoG oder nach § 1 SchwarzArbG vorliegen oder- sie einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES DER EU haben. Das Nichtvorliegen der o.g. Ausschlussgründe ist mittels Eigenerklärungen (siehe Vordrucke Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Aufteilung in Lose
1 LotDie neu zu beschaffende Lösung soll die interne und externe Sprachkommunikation (die klassische Telefonie) mit unterschiedlichen Endgeräten wie Telefon und PC sowie Smartphones innerhalb der nächsten 48 Monate sicherstellen, wobei die Option der jährlichen Verlängerung der Wartung bestehen muss.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Detaillierte Informationen zur Angebotsbewertung entnehmen Sie bitte dem Punkt 3 „Zuschlagskriterien und Zuschlagsermittlung“ der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung