Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Bergmann Maschinenbau GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·473100-2026

Beschaffung einer Mähraupe mit Anbauteilen

Maschinen und AusrüstungÖffentliche VerwaltungVerteidigungLandwirtschaftliche MaschinenBundeswehrGruenflaechenpflegeForsttechnikOeffentliche Beschaffung
Auftragswert
~€55k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schreibt die Lieferung einer Mähraupe inklusive Schlegelmäher und Forstmulcher für das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum in Bergen aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1 EA Mähraupe mit Anbauteilen für das BwDLZ Bergen

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sucht eine Mähraupe für das Dienstleistungszentrum in Bergen. Das Gerät soll mit speziellen Anbauteilen, konkret einem Schlegelmäher und einem Forstmulcher, ausgestattet sein, um Grünflächen und forstwirtschaftliche Bereiche zu pflegen. Da der Auftrag über ein einzelnes Los vergeben wird, müssen sich Interessenten für das Gesamtpaket bewerben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt rein über den Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 1/DLII4/VV307 - Mähraupe mit Anbauteilen)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00001/DLII4/VV307 - Mähraupe mit Anbauteilen

1 EA Mähraupe mit Schlegelmäher und Forstmulcher gem. Leistungsbeschreibung

CPV 16000000, 16311000, 16600000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Bergmann Maschinenbau GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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