TED·412497-2026

Vor-Ort-Service für elektronische Aufenthaltsüberwachung und Präsenz-Kontrolle

IT-DienstleistungenSicherheitsdiensteÖffentliche VerwaltungJustizIt DienstleistungenOeffentliche SicherheitJustizWartung Und ServiceElektronische Ueberwachung
Auftragswert
€20M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
16. Juli 2026
-18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Land Hessen schreibt den Vor-Ort-Service für die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK) aus. Der Auftrag umfasst die technische Betreuung und Wartung der Systeme zur Überwachung von Probanden im Rahmen richterlicher Auflagen. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 20,16 Millionen Euro.

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Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK)

VergabeHero-Einschätzung

Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung sucht einen Dienstleister für den Vor-Ort-Service bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Präsenz-Kontrolle. Dabei geht es um die technische Betreuung der sogenannten Fußfesseln, die zur Überwachung von Personen eingesetzt werden, die sich im Hausarrest befinden oder Bewährungsauflagen erfüllen müssen. Der Auftrag ist für die hessische Justiz bestimmt und umfasst die Wartung und den Betrieb dieser Überwachungssysteme. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags liegt bei etwa 20,16 Millionen Euro.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eigenerklärung nach § 123 GWB
  • Eigenerklärung nach § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK)
€20M

Projektbeschreibung: 1. "Elektronische Präsenz-Kontrolle" (EPK) Das Verfahren "elektronische Präsenz-Kontrolle", wird in der HZD seit dem Jahr 2000 für die hessische Justiz betrieben. In dem Verfahren werden aufgrund von richterlichen Entscheidungen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft bzw. als Bewährungsauflage, betroffenen Personen (im Dokument Probanden genannt) Fußfesseln angelegt, die die Aufenthaltsüberwachung der Person im häuslichen Bereich (Hausarrest), nach fest von den Richtern definierten Zeitplänen, ermöglichen. 2. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung" (EAÜ) Wegen der ab 01.01.2011 in § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 12 StGB in Kraft getretenen Gesetzesregelung für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von verurteilten Personen nach Verbüßung der Haftstrafe, wurde ein Betriebs- und Nutzungsverbund der Bundesländer unter dem Vorsitz des hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) gegründet und die HZD beauftragt, ein Verfahrensmanagement und eine technische Überwachungszentrale einzurichten und zu betreiben. Die Justiz- und Innenministerien der Bundesländer haben sich über die gemeinsame Nutzung des hessischen Systems verständigt. Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) werden mit Hilfe eines GPS-Trackers Verbots- und Gebotszonen kontrolliert. Zudem können Alkoholkontrollen verhängt werden. 3. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug" (ELAST) Im Jahr 2014 kam eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Strafvollzuges in Hessen mit dem Verfahren ELAST (elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug) hinzu. Hier werden sogenannte "Freigänger" mit der elektronischen Fußfessel überwacht. 4. Überwachung der "häuslichen Gewalt" Seit 2024 kann als Ergänzung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch die Domestic Violence (kurz DV-Technik) Technologie eingesetzt werden. Dabei wird einem möglichen Opfer zusätzlich ein Opferschutzgerät zur Verfügung gestellt. Derzeit wird eine Gesetzesänderung des Gewaltschutzgesetzes vorbereitet, die ein gerichtlich angeordnetes Kontakt- und Annäherungsverbot durch Einsatz dieser Technologie überwachen soll. Dieses Gesetz wird voraussichtlich 2026 in Kraft treten und ab dem 1. April 2027 umgesetzt. 5. Atemalkoholkontrolle In diesem Verfahren wird den Probanden auf richterliche Anweisung auferlegt, in definierten Zeitabständen eine Atemalkoholprobe bei sich durchführen zu lassen. Diese Alkoholproben können automatisch nach fest definierten Zeiten (Einrichtung eines Zeitplanes) oder durch manuelles Auslösen in der Überwachungssoftware durchgeführt werden. Das Alkoholkontrollgerät wird dezentral bei den Probanden vor Ort eingesetzt und sendet seine Daten über Mobilfunk an das zentrale System. Die Überwachung der oben genannten Verfahren wird durch zwei Instanzen durchgeführt. - Die "Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder" (kurz GÜL genannt) übernimmt die fachliche ("juristische") Überwachung der Probanden und Opfer und hält auch direkten Kontakt zu diesen. - Das "Technische Monitoring Center" (kurz TMC genannt) übernimmt die technische Überwachung und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Überwachungsgeräte verantwortlich. Es wird ein Dienstleister für den Vor-Ort-Service in den oben beschriebenen Verfahren beschafft, der bei den Probanden "Vor-Ort" die Aufstellung, Anlegung, Abnahme sowie die Störungsbeseitigung des Überwachungsequipments vornimmt. Bei möglichen Opfern müssen Überwachungsgeräte übergeben und bei Bedarf auch wieder abgeholt werden. Zudem sollen alle zukünftig eingesetzten Verfahren im Sinne der elektronischen Aufenthaltsüberwachung "Vor-Ort" unterstützt werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

CPV 72000000, 75230000, 75240000Frist 16. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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